Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von olki am 22.09.2010, 15:09 Uhr

Beschäftigungsverbot

BV kann man vom Frauenarzt, vom Hausarzt und vom Arbeitgeber bekommen.
Es kann sein das der Arzt keinen ausstellen will nur weil der Arbeitgeber das so möchte. Wie gesagt Arbeitgeber kann ihn auch erteilen und man bekommt weiterhin das gehalt.

 
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