Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Isa-bella, 22. SSW am 24.09.2004, 21:54 Uhr

Beschäftigungsverbot

Ich hab mal da ne frage.
Wär kennt sich mit dem Beschäftigungsvebot aus und wer weiß wie es ist wenn man lange in der Schwangerschaft krank geschrieben ist.Wer zahlt nach 6 wochen krank schreibung ???

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nici21, 37. SSW am 24.09.2004, 22:13 Uhr

Hallo..

wenn Du länger als 6 wochen krank geschrieben bist, zahlt Dir Deine Krankenkasse Krankengeld in Höhe deines Gehaltes.

lg nici

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von carlchen, 12. SSW am 24.09.2004, 22:51 Uhr

Nach 6 Wochen zahlt zwar die KK, aber nicht in Höhe des Gehaltes...

Beim Beschäftigungsverbot (muß der Arzt aussprechen) würdest Du vom AG weiter dein gehalt bekommen. Wird aber nur in begründeten Fällen ausgesprochen, z.B. bei Umgang mit Gefahrstoffen und wenn dein AG dir keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz einrichten kann.

LG
Mama Carlchen

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von die_silke1977, 19. SSW am 25.09.2004, 12:39 Uhr

na wäre ja toll, wenn die KK in Höhe des Ghelates zahlen würde :-)

Ne im Ernst, die zalen nur eine bestimmten höchstbtrag pro tag. Keine Ahnung wie hoch de bei Deiner KK ist oder ob der überall gleich hoch ist.

Ich habe noch einen vertrag bis Ende Oktober. Arbeite im Einzelhandel und mein Doc schreibt mich nu bis Ende Oktober krank, weil die Belastung zu hoch ist und ich eine Risiko SS hab.

Wenn es länger als 6 Wochen wäre bis Ende Oktober, würde er mir ein beschäftigungsverbot ausschreiben. Aber er macht es jetzt so. Gehe alle 2 Wochen nu mir eine verlängerung holen.

Frag deinen Doc einfach mal.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von lulababy, 6. SSW am 25.09.2004, 13:37 Uhr

hi,

die krankenkasse zahlt nur nach den 6 wochen anteilmäßig, wenn du auch wirklich krankgeschrieben wurdest! hat der facharzt aber ein beschäftigungsverbot erteilt, ist der arbeitgeber verpflichtet, deinen vollen lohn zu zahlen!!!! allerdings kann der arbeitgeber verlangen, daß du noch zu einem 2.arzt gehst und das beschäftigungsverbot bestätigen läßt!

alles gute

lula

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von baldsechsfachmama, 34. SSW am 25.09.2004, 13:57 Uhr

Ich habe schon zum zweiten Mal BV, jedesmal die "Überbrückungszeit" vom letzten EU-Tag bis zur Entbindung. Ich müsste eine ziemlich schwere, unzumutbare Arbeit machen und da schreibt mein FA sofort ein BV. Meinem Chef ist es nur recht, er hätt eh sonst keine Arbeit für mich. Da wir ein Kleinbetrieb sind, kriegt er sowieso alles von der KK wieder.
Ich finde, manche FÄ teilen das BV sehr spärlich aus, dabei sollte das doch eher als eine Krankschreibung ausgeteilt werden, denn einer Schwangeren darf ja aufgrund ihrer SS kein finanzieller Nachteil entstehen. Also liegt eigentlich auf der Hand, dass jede Krankheit oder Belastung, die SS-bedingt ist, in einem BV enden sollte, um den finanziellen Ausgleich zu erhalten. Ich hab eher das Gefühl, dass viele FA lieber eine Krankschreibung verteilen, obwohl das eigentlich nicht Sinn und Zweck der Sache ist.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Isa-bella, 22. SSW am 25.09.2004, 20:02 Uhr

Lieben Dank für die Beantwortung von meiner Frage.
Es ist nicht so leicht heut zutage Schwanger zu sein, ich hoffe das sich das mit meiner Arbeit bald regelt und ich in ruhe meine Schwangerschaft genoeßen kann.

Liebe Grüße

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