Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Zypri, 21. SSW am 25.09.2022, 17:24 Uhr

Beschäftigungsverbot spricht nicht der Chef, sondern Dein Arzt aus

Ja, dein Chef kann und muss in deinem Fall das Beschäftigungsverbot aussprechen! Wie schon die anderen geschrieben haben ist die erste Antwort einfach von vorne bis hinten komplett falsch.
Ich bin grade selber im Beschäftigungsverbot.

Manchmal schickt der Arbeitgeber einen erst zum Betriebsarzt, damit der ein Bedchäftigungsverbot empfiehlt. Aussprechen tut es dann trotzdem der Arbeitgeber. Hintergrund ist der, dass du ja prinzipiell gesund und arbeitsfähig bist, der Arbeitgeber kann dir aber keinen Einsatzort bieten, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht.

Ein Beschäftigungsverbot spricht der Gynäkologe aus, wenn mit dem Arbeitsplatz und den Bedingungen dort alles tipptopp in Ordnung ist, aber die Schwangere auf Grund gesundheitlicher Problematik nicht arbeiten kann ohne das Kind oder sich selbst zu gefährden.

 
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