Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mama.2011 am 08.03.2011, 18:19 Uhr

beschäftigungsverbot arbeitsvertrag läuft aus was nun

Die Frage ist doch, wieso du ein Beschäftigungsverbot erhalten hast.

Ist das speziell für deine jetzige Arbeit ausgestellt, bist zu z. B. Erzieherin ohne ausreichende Immunität gegen bestimmte Krankheiten, so dass du in deinem Beruf wirklich nicht mehr arbeiten kannst? Oder hast du ein allgemeines Berufsverbot für ALLE Tätigkeiten, z. B. wegen vorzeitiger Wehen? (Wohl eher nicht, in der 11. SSW)

Im Bereich der Arbeitsvermittlung heißt es doch immer: flexibel sein und auch eine andere als die letzte Tätigkeit annehmen. Demnach müsstest du dich doch in o. g. Beispielfall Erzieherin ohne ausreichende Immunität einfach für eine andere Beschäftigung arbeitsuchend melden können. Oder?
Ich kenne mich aber was Arbeitsuchendmeldungen und Arbeitsvermittlung angeht auch nicht aus. Das ist jetzt alles pure Theorie.

Sprich doch noch mal mit deinem Arzt, der das BV ausgesprochen hat. Dann soll er dir jetzt schon bescheinigen, dass das BV nur für die jetzige Arbeit gilt und du ab dem …. grundsätzlich wieder arbeitsfähig bist. Dann müsstest du dich meiner Meinung nach ganz normal arbeitsuchend melden können und wärst auch vermittelbar.

Was die Anrechnung des Einkommens deines Freundes angeht: Wenn du Hartz IV beantragst, wird in jedem Fall das gesamte Haushaltseinkommen dem gesamten Bedarf der Haushaltsgemeinschaft gegenübergestellt. D. h. er muss nicht nur für das Kind sondern auch für dich aufkommen. (Ausnahmen sind echte WGs. Aber da würde ich nicht anfangen zu tricksen. Das kommt raus und du willst nicht wirklich eine Strafanzeige wegen Betrugs bekommen.)

Also sprich mit deinem Arzt. Denn bei einem so frühen Beschäftigungsverbot gehe ich davon aus, dass es nur speziell für die jetzige Arbeitsstelle gilt, du also grundsätzlich vermittelbar bist und Anspruch auf ALG I hast.

 
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