Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von KielSprotte am 15.07.2022, 15:29 Uhr

Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Mit scheint, dass dein FA etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Diagnosen hört sich eher nach Krankheiten an und dann wäre eine Krankschreibung das richtige Mittel - wenn du dann in Krankengeldbezug fällst werden die Zeiten bei der EG-Berechnung ausgeklammert. Da ein BV aber in erster Linie die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes betreffen sollten (und daraus resultierende gesundheitliche Beschwerden deinerseits) hat dein AG schon ein Recht zu erfahren wo das Problem liegt, um es beheben zu können und du wieder einsatzfähig wirst.
Kein seriöser Anwalt berät kostenlos und wenn du jetzt noch keine Rechtschutzversicherung hast, brauchst du -zumindest für diesen Fall - auch keine mehr abschließen; die haben nämlich Wartefristen. Erst Problem und dann Versicherung funktioniert nicht - ein bereits brennendes Haus kannst du auch nicht mehr gegen Feuer versichern. Und ein Schaden kann dem Unternehmen auch durch deine wegfallende Arbeitskraft entstehen - wenn Fristen verpasst werden oder Termine nicht eingehalten werden können. Es geht nicht immer nur ums lfd. Gehalt.

 
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