Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 01.03.2010, 14:03 Uhr

arbeitslosengeld elterngel.....

@Esra: Nein das ist nichts neues!

Elterngeld gibt es schon für mindestens 12 Monate, aber wenn man zudem noch zusätzliche Leistungen bezieht, wie eben Mutterschaftsgeld, wird das dem Elterngeld angerechnet,

Da das Mutterschaftsgeld (13 Euro Krankenkasse + Rest vom Arbeitgeber = ca. Nettoeinkommen) in der Regel ja höher als das Elterngeld (67 % vom Nettoeinkommen) ist, bekommt man für diese Zeit natürlich kein Elterngeld.

Also was will man? 100 % oder 67 %? ;-)

Würde die Frau kein Mutterschaftsgeld erhalten (weil sie z. B. eben nicht berufstätig ist) dann würde sie für diese Zeit auch Elterngeld bekommen.

Und zu deiner 1. Frage:
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Jemand der sich in Elternzeit befindet bzw. in einem ruhenden Arbeitsverhältnis bekommt ja auch NUR das Elterngeld und nicht zusätzlich seinen Lohn!

So ist das auch mit dem Arbeitslosengeld.

Man kann aber natürlich während der Elternzeit arbeiten gehen (MINDESTENS 15 Stunden, MAXIMAL 30 Stunden). Dann wird das Elterngeld aber entsprechend gekürzt!

Nach dem Elterngeldbezug kannst du dich arbeitslos melden und bekommst dann natürlich auch ALG.

Sollte dir das Elterngeld alleine nicht reichen, kannst du aber evtl. Hartz IV beantragen.

 
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