Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von InesG, 17. SSW am 01.03.2010, 12:56 Uhr

arbeitslosengeld elterngel.....

Hi!

Bei mir ist es das gleiche. ET ist der 14.8. und mein Vertrag läuft am 31.8. aus. Da du dich in der Elternzeit befindest und nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, bekommst Du solange wie du das Elterngeld beantragst dass Elterngeld (meist 1Jahr) und danach gehst Du wieder arbeiten oder wenn Du nix neues hast, bekommst ALG.

Letztendlich wäre es ja nicht anders wenn Du unbefristet eingestellt wärst. In der Zeit wo du zuhause bist, bekommst Du Elterngeld, wenn Du wieder arbeiten gehst, deinen Lohn.

 
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