Schwanger - wer noch?

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von smile-ever, 21. SSW  am 02.01.2013, 20:32 Uhr

Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld

Weiß jemand, wie es bei Angestelltenberuf + Kleingewerbe mit Elterngeld aussieht? Hab irgendwo gelesen, dass auch Selbstständige 67 % Elterngeld von Durchschnittseinkommen vom Vorjahr bekommen. Aber wie ist das, wenn man angestellt und zusätzlich kleingewerbe-betreibend ist? Werden beide Einkommen zur Berechnung genutzt? Nehmen wir mal an, ich hätte knapp 1000 Netto als Angestellte und 500 zusätzlich aus dem Kleingewerbe, bekomm ich ann 67 % von 1500 €?

 
4 Antworten:

Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld

Antwort von cashew1 am 02.01.2013, 21:02 Uhr

Ja, das ist so.
Beide Einkommen werden zur Berechnung genommen, also Netto! Das heißt, auch vom Einkommen des Kleingewerbes nur das, was nach den Abzügen (evlt. Versicherungen, Steuer, andere Ausgaben wie Fahrtkosten etc.) übrig ist. Der Lohnsteuerbescheid vom letzten Jahr wird dann als endgültiger Bescheid genutzt, bis dahin ist alles an Zahlungen vorläufig.

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Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld

Antwort von smile-ever am 02.01.2013, 21:06 Uhr

Ok danke schonmal :)
Das Problem wäre bei mir nämlich, dass ich dachte, es wären immer die 12 Monate vorher, nach denen berechnet wird. Im ersten halben Jahr 2012 hatte ich nur knapp 100 im Monat und ab dem zweiten Halbjahr wesentlich mehr. Das wird auch bis Mai so bleiben und ich habja ET Ende Mai. Wenns nach der Steuererklärung geht, dann wäre ja das halbe Jahr, in dem ich eben mehr verdiene, also von Januar bis Mai 2013 quasi verschenkt :(
Aber ich werd da mal nachfragen

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Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld

Antwort von cashew1 am 03.01.2013, 7:05 Uhr

Stell Dich schonmal auf einen Haufen Fehlinformationen ein..
Ich war extra auf dem Amt, habe im Beisein meines Mannes (Schwangerschaftsschwachsinn also ausgeschlossen ) die Info erhalten, dass genau die letzten 12 Monate vor der Geburt genommen werden, also in meinem Fall von Juni 2011-Juni 2012. Ich also alles sorgfältig extra aufgelistet (ist bei mir viel Aufwand), um dann im ersten Bescheid mitgeteitl zu bekommen, dass nur das Kalenderjahr 2011 zählt , also alles nochmal neu, und nun warte ich auf meinen Steuerbescheid von 2011, die Zahlungen waren erstmal vorläufig, ich muss den Bescheid noch einreichen.

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Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld

Antwort von smile-ever am 03.01.2013, 8:46 Uhr

Hab mich grad noch mal im Gründerlexikon schlau gelesen und habe die Lösung. Ich melde das Gewerbe im April ab. Somit ist das Gewerbe nicht durchgehend bis zur Geburt gelaufen und es zöhlen automatisch wieder die letzten 12 Monate anstatt des vorigen Steuerjahres. In den 12 Monaten vor der Geburt hab ich nämlich wesentlich mehr verdient. Pausieren werd ich ja eh und kann das Gewerbe dann nach zwei, drei Monaten wieder anmelden ^^

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