Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Doreen 72, 6. SSW am 18.12.2003, 10:45 Uhr

Also, die ersten 8 Wochen nach der Geburt

wird eh von der Kasse gezahlt, weil du da noch keinen ANspruch auf Erziehungsgeld haast, es sei denn du bist bei Deinem Mann versichert und warst vorher nicht beruftätig, dann steht dir ab dem Tag der Geburt das Erziehungsgeld zu ansonsten 8 WochenMuttschaftsgeld und dann erst das Erziehungsgeld. Du bekommst das auch nachgezahlt, ab Anspruchstag und nicht ab Abgabe des Antrages. Also mach das in Ruhe du hast wirklich ein halbes Jahr Zeit.Da macht das überhaupt nichts wenn ihr den Antrag erst im Januar abgeben werdet.

LG Doreen

 
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