Geschrieben von Doreen 72, 6. SSW am 18.12.2003, 10:45 Uhr |
Also, die ersten 8 Wochen nach der Geburt
wird eh von der Kasse gezahlt, weil du da noch keinen ANspruch auf Erziehungsgeld haast, es sei denn du bist bei Deinem Mann versichert und warst vorher nicht beruftätig, dann steht dir ab dem Tag der Geburt das Erziehungsgeld zu ansonsten 8 WochenMuttschaftsgeld und dann erst das Erziehungsgeld. Du bekommst das auch nachgezahlt, ab Anspruchstag und nicht ab Abgabe des Antrages. Also mach das in Ruhe du hast wirklich ein halbes Jahr Zeit.Da macht das überhaupt nichts wenn ihr den Antrag erst im Januar abgeben werdet.
LG Doreen
- Kann mir jemand helfen BITTE!!!! - YvonneIN, nix mehr seit 3.11.. SSW 18.12.03, 10:35
- Re: Kann mir jemand helfen BITTE!!!! - miss.t., 9. SSW 18.12.03, 10:38
- Re: Kann mir jemand helfen BITTE!!!! - Miju, 33. SSW 18.12.03, 10:39
- Also, die ersten 8 Wochen nach der Geburt - Doreen 72, 6. SSW 18.12.03, 10:45
- Vielen Dank ihr lieben,... - YvonneIN, nix mehr seit 3.11.. SSW 18.12.03, 11:34
@IgelMama und alle anderen wegen Toxo-Test...
Zum Thema Haare färben- einige Tipps-
Depression
@scrollan, jeder sollte für sich entscheiden wie wichtig ihm die Nahrung ist
@AndreaWDU!!!!!!!!!!!!!!
Wer kennt sich aus mir Elternzeit beim2. Kind???
Verwirrung bei der Berechung der Schwangerschaftswochen
Rückenschmerzen, Wärmflasche?
Geringer Abstand zwischen den Kindern