Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Joyannee, 8. SSW am 13.07.2010, 10:24 Uhr

aber nicht das sorgerecht!!!

Nein das stimmt so nicht.
Ehe das Kind den Grosseltern zugesprochen wird, muss er einiges auf dem Kerbholz haben.

Natürlich muss er dem Gericht belegen, dass er sich um ein Kind kümmern kann, dass er die Zeit dazu hat und auch den Raum dafür.
Er darf kein registrierter Junkie sein oder gravierende Alkoholprobleme (belegt) haben.
Ausserdem muss er natürlich in näherer Reichweite wohnen, damit das Kind nicht aus seinem Umfeld gezogen wird.

Und auch die lieben Grosseltern müssen belegen, dass sie noch fähig sind, sich um ein Kind zu kümmern. Und sie müssen belegen, warum sie den Vater des Kindes nicht für fähig halten.

Du kannst übrigens in deinem Testament einen Wunsch verfassen - also wo das Kind aufwachsen soll, wenn du stirbst. Dran halten muss man sich in dem Fall aber nicht, da es sich nicht um eine Sache sondern um ein menschliches Wesen handelt.

LG
Joy

 
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