Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von Deanna31, 37. SSW am 08.01.2009, 12:11 Uhr

Frage zu Ende Mutterschutz / Elternzeit

Hallihallo, in nicht mal 13 Tagen ist mein Termin zum Kaiserschnitt und langsam werde ich hektisch. Während wir noch die Wohnung umorganisieren, Möbel aufstellen, Babysachen kaufen (man hatte ja vorher keine Zeit :-)), schlage ich mich mit diesen doofen Anträgen herum, sprich Elterngeld, Kindergeld usw. Ich möchte soviel wie möglich vorbeireiten, weil ich nach der Geburt anderes zu tun habe. Ich habe auch schon bei der Hotline des Bundesfamilienministeriums angerufen, aber die sagen einem auch nur, wie man das theoretisch berechnet. Meine Nerven wären schon beruhigt, wenn jemand meine Berechnung bestätigen bzw. korrigieren könnte. Also: Ich bin in der 37. SSW. Der ursprüngliche Entbindungstermin war der 30.01.09.
Nun habe ich aber am 21.01.09 einen Termin zum Kaiserschnitt, also der Geburtstag des Kindes. Es fehlen also 9 Tage zum ursprünglichen Entbindungstermin. Die werden hinten am Mutterschutz dran gehängt.
Der Mutterschutz endet: Tatsächlicher ET 21.01. +1 Tag, dann die 8 Wochen und dann noch mal die 9 Tage, die zum ursprünglichen ET fehlen. Also endet der Mutterschutz am 29.03.2009.

Will ich nun Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz nehmen (für 2 Jahre verbindlich), dann beantrage ich bei meinem Arbeitgeber folgendes: 29.03.2009 bis zum 29.03.2011.

Stimmt meine Berechnung??
Vielen Dank schon mal, viele liebe Grüße,
Marion

 
7 Antworten:

Re: Frage zu Ende Mutterschutz / Elternzeit

Antwort von anna_c, 22. SSW am 08.01.2009, 20:06 Uhr

ich bin ganz überrascht dass die Tage hintendran gehängt werden. Wo hast Du die Info her? Wenn Dein Kind 6 Tage vor dem Termin kommt hast Du nach der Geburt auch nur die 8 Wochen.

???

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Re: Frage zu Ende Mutterschutz / Elternzeit

Antwort von Sonne2607, 30. SSW am 08.01.2009, 21:18 Uhr

Die Tage von dem MuSchu vor Geburt, die Du nicht nehmen konntest, werden hinten an gehängt. Das stimmt.
Nach meiner Berechnung wären die 8 Wochen am 18.03. um, dazu die neun Tage, wäre letzter Tag des MuSchus für der 27.03.
Dann müsstest Du vom 28.03 an Elternzeit beantragen, für 2 JAhre wären dann bis einschliesslich 27.03.2011.....es kann höchstens sein, dass auch hier die Grenze gilt, wie bei 3 Jahren. Dann wäre die Elternzeit bis 20.01.2011. Also Vollendung des 2. Lebensjahres. Es kann sein, dass der MuSchu nach Geburt zur Elternzeit zählt, aber das weiss ich nciht genau
Bei 3 Jahren endet sie am 20.01.2012, also Vollendung 3. Lebensjahr

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Re: Frage zu Ende Mutterschutz / Elternzeit

Antwort von Deanna31, 38. SSW am 09.01.2009, 12:30 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe auch an anderer Stelle nachgefragt. In grauer Vorzeit habe ich zwar mal Betriebswirtschaft studiert und auch abgeschlossen, aber irgendwie beisse ich mir bei diesem Thema die Zähne aus. Muss wohl wirklich am Schlafmangel liegen... Soviel habe ich jetzt mitgenommen: Elternzeit endet am 2. bzw. 3. Geburtstag des Kindes. Nur wann sie beginnt, dass ist mir jetzt immer widersprüchlich. Wenn ich es herausgefunden habe, melde ich mich.
Vielen Dank und viele liebe Grüße,
Marion

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@sonne2607

Antwort von anna_c, 22. SSW am 09.01.2009, 22:18 Uhr

hi
kannst Du mir sagen wo ich das finde dass die MUSchu hintendran gehängt wird ?
im MuSchu Gesetz hab ich das so nicht gefunden
Danke

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Re: @anna_c

Antwort von Danie1710, 25. SSW am 10.01.2009, 2:19 Uhr

Es ist richtig, die Zeit, die Dir verlorengeht, wird hinten angehangen.
War bei meiner Tochter auch der Fall!
Hatte ja eigentlich damals ET 2.8.und sie wurde am 13.07. geboren.
Die Zeit wurde hinten angehangen. Der Mutterschutz ging also ganz normal zu Ende. So war auch die Berechnung der Krankenkasse.

LG
Danie mit Chiara *13. Juli 2003 + Mini-Boy inside 24+4

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Re: @anna_c

Antwort von anna_c, 22. SSW am 10.01.2009, 17:51 Uhr

nun hab ichs auch in der Broschüre gefunden
Danke !

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Re: @anna_c

Antwort von Sonne2607, 31. SSW am 10.01.2009, 18:26 Uhr

Hallo,

hier:

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html

Da steht, dass alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Muttschutz von mindestens 14 Wochen haben.
LG
Sonne

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