Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von sandy 15, 28. SSW am 06.01.2009, 13:26 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo!!!

Mein FA hat mir heut ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ist zwar alles in Ordnung außer das sie etwas wenig wiegt, aber da ich ja vor Weihnachten solche Schmerzen beim laufen hatte, meinte er es wäre besser nicht mehr zu arbeiten. Und mein Mutterschutz ist ja auch schon am 12.02. das möchte er nicht mehr. Weiß jemand wie es nun weiter geht mit Geld usw??? muss ich nur dem Arbeitgeber bescheid geben oder auch der Krankenkasse????

Lieben gruß Sandra

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Manjo am 06.01.2009, 14:03 Uhr

Hallo Sandra,
meine Schwester bekam auch letztes Jahr Beschäftigungsverbot. Du musst dir keine Sorgen machen wegen der Bezahlung. Du bekommst von deinem Arbeitgeber VOLLES Gehalt für diesen "Ausfall".
Bei meiner Schwester war es so: Sie hat Ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben und die haben sich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt. Weiß natürlich nicht ob auch dein Arbeitgeber dies tut. Also einfach auch kurz bei deiner KK anrufen. Besser doppelt als gar nicht
Hoffe ich konnte dir weiter helfen...
lg Marion

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von extxex am 06.01.2009, 14:12 Uhr

Hallo,

ich hatte auch Beschäftigungsverbot. Du gibst das Attest deinem Arbeitgeber und erhälst ganz normal dein Gehalt weiter bis zum Mutterschutz. Am Ende brauchst du vom FA nochmal ein Attest welches nicht älter als 7 Wochen alt sein darf, wo dein ET drauf steht. Das gibst du auf der Krankenkasse ab für dein Mutterschaftsgeld. Bei mir war das mit dem Geld gar kein Problem lief alles Reibungslos.

Noch ne schöne Kugelzeit...LG extxex mit Lenny (4 Wochen alt)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sandy 15, 28. SSW am 06.01.2009, 17:54 Uhr

Hallo!!

Super für eure Hilfe. Das beruhigt ja wieder. Fahre morgen zu meinem Arbeitgeber und geb die Bescheinigung ab. Und hoffe das alles locker läuft.
Danke euch zwei schonmal....

gruß sandra

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der AG ist nach dem MuSchuG zur Zahlung verpflichtet!!!

Antwort von xenia?!, 24. SSW am 06.01.2009, 19:59 Uhr

Hallo Sandra,

da dürfte es keine Diskussion geben.

Schau mal hier:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__11.html

LG
Petra

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Jana2, 20. SSW am 08.01.2009, 8:50 Uhr

Meine FÄ hat damals von sich aus eine Kopie zur KK geschickt. Aber eigentlich reicht es, den Schein beim AG abzugeben.
Dann gibt es ganz normal Gehalt weiter...

Hatte damals bei meiner Tochter ab 5. Monat BV, da Zwilling im 3. Monat gestorben war und ich immer wieder Blutungen hatte, wenn ich auf Arbeit Stress hatte. Das war meiner FÄ dann zu heiss.

Bis dahin hielt ich mich für stress-resistent!


LG und Alles Gute!
Jana

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Re: Beschäftigungsverbot DANKE

Antwort von sandy 15, 28. SSW am 08.01.2009, 17:28 Uhr

Hallo!!!

Danke für die Hilfe hat mir viel geholfen, SUPER......


Gruß Sandra

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