Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von extxex am 06.01.2009, 14:12 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich hatte auch Beschäftigungsverbot. Du gibst das Attest deinem Arbeitgeber und erhälst ganz normal dein Gehalt weiter bis zum Mutterschutz. Am Ende brauchst du vom FA nochmal ein Attest welches nicht älter als 7 Wochen alt sein darf, wo dein ET drauf steht. Das gibst du auf der Krankenkasse ab für dein Mutterschaftsgeld. Bei mir war das mit dem Geld gar kein Problem lief alles Reibungslos.

Noch ne schöne Kugelzeit...LG extxex mit Lenny (4 Wochen alt)

 
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