Geschrieben von extxex am 06.01.2009, 14:12 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo,
ich hatte auch Beschäftigungsverbot. Du gibst das Attest deinem Arbeitgeber und erhälst ganz normal dein Gehalt weiter bis zum Mutterschutz. Am Ende brauchst du vom FA nochmal ein Attest welches nicht älter als 7 Wochen alt sein darf, wo dein ET drauf steht. Das gibst du auf der Krankenkasse ab für dein Mutterschaftsgeld. Bei mir war das mit dem Geld gar kein Problem lief alles Reibungslos.
Noch ne schöne Kugelzeit...LG extxex mit Lenny (4 Wochen alt)
- Beschäftigungsverbot - sandy 15, 28. SSW 06.01.09, 13:26
- Re: Beschäftigungsverbot - Manjo 06.01.09, 14:03
- Re: Beschäftigungsverbot - extxex 06.01.09, 14:12
- Re: Beschäftigungsverbot - sandy 15, 28. SSW 06.01.09, 17:54
- der AG ist nach dem MuSchuG zur Zahlung verpflichtet!!! - xenia?!, 24. SSW 06.01.09, 19:59
- Re: Beschäftigungsverbot - sandy 15, 28. SSW 06.01.09, 17:54
- Re: Beschäftigungsverbot - Jana2, 20. SSW 08.01.09, 8:50
- Re: Beschäftigungsverbot DANKE - sandy 15, 28. SSW 08.01.09, 17:28
Wie seht ihr das??
Ich bin schwanger in der 8 ten Woche und wir freuen uns wahnsinnig
Heute KiWa bestellt :)
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Clomifen und stillen
Sind zufällig welche hier, die mit 43 noch schwanger wurden?????
YANN MARVIN ist da! Achtung: SEHR SEHR LANG!!!
Ich verkrümele mich jetzt ins Bett und werde Mitternacht hoffentlich verschlafen
Wielange mußtet ihr auf eurer SS warten ?