Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 22.08.2011, 10:17 Uhr

Zum Anwalt...

... weil der eben nicht neutral, sondern auf der Seite der Mandanten ist.

Ich habe persönlich mit dem zuständigen Jugendamt hier und dem gefährlichen Halbwissen in den Köpfen der dortigen Sachbearbeiter nur schlechte Erfahrungen gemacht.

Von falscher Unterhaltsberechnung bis hin zur Negierung der erhöhten Erwerbsobliegenheit des KV... alles dabei.

Im AE hat jemand geschrieben, dass sie die LStKl 2 annehmen musste um UVG zu beziehen. Das ist Humbug!

Eine andere Sachbearbeiterin behauptete, dass man bei einer Privatinso des KVs auch bei genügend verteilbarer Masse keine Chance auf Unterhalt hätte, weil die anderen Gläubiger vorrangig bedient würden.

Dann lieber einen Anwalt nehmen. Berät der falsch - ist seine Betriebshaftpflicht dran und ersetzt dem Mandanten den Schaden.

Das Jugendamt der TE hat sich m.E. schon dadurch nicht mit Ruhm bekleckert, dass sie nicht beide Parteien alle zwei Jahre eine Kontrollrechnung des Unterhaltes angeboten hat. Dann wären die weiteren Kinder berücksichtigt worden, und es wäre nicht zu einer nicht-erstattbaren Überzahlung gekommen.
Ein Anwalt schickt hier einen Brief und erinnert daran.

Mit 18 ist man regulär auch beim Jugendamt raus. Dein JA hat Deiner 18-jährigen Tochter ohne Rechtsgrundlage geholfen. Gut für Deine Tochter.

Das Geld kann im Übrigen auch mit schriftlicher Vollmacht des Kindes direkt auf das Konto der Mutter gehen. Muss nur schriftlich fixiert werden.

 
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