Patchwork - Familien

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Geschrieben von Mami65 am 22.08.2011, 10:08 Uhr

auch Unterhaltsfrage - Kind 1 wird 18 Jahre! Und nun?

Was ich nicht verstehe (also ohne Wertung, ich versteh es wirklich nicht), warum müsst ihr zum Anwalt? Bei uns hat das Jugendamt den Unterhalt berechnet und die sind ja nun auch neutral. Der KV ist zwar auch zum Anwalt marschiert, nur genutzt hat es ihm nichts, denn das JA hat sich nach den gesetzlichen Unterhaltsregelungen gerichtet.

Aus eigener Erfahrung: ab 18 müssen sich die Kinder selbst kümmern, können sich aber an das Jugendamt wenden (hat meine Tochter gemacht).
Der Unterhalt muss auf das Konto des Kindes überwiesen werden (auch als Nachweis).

Bei der Unterhaltsberechnung werden die Einkommen beider Eltern berücksichtigt, ebenso der Umstand, ob man noch mehr Kindern unterhaltsverpflichtet ist (was bei euch ja der Fall ist).
Die Gehälter der neuen Partner spielten bei der Berechnung KEINE Rolle.

Dann wird ausgerechnet, wieviel Unterhalt dem Kind zusteht und dann wird der Unterhalt anteilmäßig auf die Eltern aufgeteilt. Mein Anteil war z.B. kleiner als der des KV, weil ich 1. weniger verdiene und 2. noch für 2 weiter Kinder unterhaltsverpflichtet bin (die beiden jüngeren Geschwister).

Während der KV den Unterhalt in Geld entrichten muss, war ich dazu nicht verpflichtet, solange meine Tochter noch zu Hause wohnte. Sie hat es sozusagen in Naturalien bekommen. ;o)))

 
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