JOSO31
Hallo, habe die anderen Beiträge gelesen. Habe trotzdem noch ein paar Fragen. Vielleicht hat jemand auch so eine Situation und kann etwas darüber berichten. Neutral bitte und ohne persönliche Kommentare zu meiner Situation. Danke! Also, Kind 1 und 2 sind von meinem jetzigen Mann aus erster Ehe und leben bei der Mutter. Kind 1 wird 18 und Kind 2 wird 14 Jahre jung. Unsere gemeinsamen Kinder sind 8 und 10 Jahre jung. Mein Mann hat sich immer gekümmert , zahlt brav den Unterhalt (wie von Ihr gewünscht) und auch bei anderen Dingen (Zahnspange, Hochbett, Klassenfahrt) wurde er immer zur Kasse gebeten und hat gerne gezahlt. Nun ist es so, das Kind 1 Ja 18 Jahre alt wird und dann wohl beide Unterhaltspflichtig sind. Dabei hat uns eine Bekannte gesagt wir haben jahrelang zuviel gezahlt, da unsere Kinder und ich auch zu berücksichtigen wären. Das Geld ist ja nun weg und meine Frage nun.... ist das richtig, das wir dann 1 oder 2 Stufen niedriger gekommen wären und für die Neuberechnung ist dann sicher ein Anwalt besser? Ihr Gehalt wird dochh dann auch angerechnet, oder nicht? Lange Rede.... Wer kann helfen1 Danke fürs lesen. Lieben Gruß und schönes WE Joso Im übrigen, die wohnen in einem schönen großen Haus und haben gute 1000 Euro mehr zur Verfügung als wir. Nicht das ich meckern will, aber wir müssen schon genau rechnen. Hatten vor auch ein Haus zu kaufen.... wir bekommen aber kein Geld von der Bank. Und ich feinde bei einer erneuten Heirat sollte das Gehalt vom neuen Mann vielleicht anteilig mitgerechnet werden. Wird es aber nicht.
Ab dem 18. Geburtstag muss sich Kind 1 selbst um den Unterhalt kümmern und diesen einfordern. Sollte ein Titel bestehen, so endet die Gültigkeit mit dem 18. Geburtstag. Es wird auf jeden Fall neu berechnet! Das Einkommen der Mutter und von Kind 1 wird mit einberechnet. Allerdings erbringt die KM natürlich auch einiges an Unterhaltsleistung materiell (Kost und Logis). Das wird natürlich auch kalkuliert. Ich rate euch auf jeden Fall die Unterhaltsberechnung durch einen Anwalt berechnen / kontrollieren zu lassen. Eine Neuberechnung steht Deinem Mann im Übrigen alle zwei Jahre zu. Ist Kind 1 noch in Ausbildung? Schule oder Beruf? Wenn Kind 1 streikt (also beides verweigert) kann der Unterhalt gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Hallo, Also Kind 1 macht gerade ein 3 jähriges Fachabi. Ein Jahr ist schon um. Die Mutter bat uns jetzt 3 Monate vor dem Geb. Um Dez. Abrechnung und Stuererklaerung. Müssen wir das jetzt noch vor dem 18 Geb. Machen...oder können wir noch verzögern? Sonst muss ja alles nochmal gemacht werden.wären ja doppelte Anwaltskosten fuer uns. Müssen wir dann dem Kind das Geld bar geben? Hast Du da auch Ahnung? Gruß und gute Nacht Joso
Wenn Kind 1 der Mutter eine Vollmacht gegeben hat, dann darf sie die Regulierung des Unterhalts ab 18 vornehmen. Fragt doch mal nach. Am besten bei der Tochter. Bar sollte man niemals Unterhalt bezahlen. Immer nur per Überweisung. Ob das Konto von Kind 1 oder der KM, das entscheidet Kind 1. Am besten, ihr geht einfach mal zum Anwalt und lasst den Unterhalt berechnen. Wenn dann der Anwalt der KM auf ein anderes Ergebnis kommt, könnt ihr gleich widersprechen (ohne, das Zeit verloren geht). Passt das Ergebnis mit eurem zusammen, dann wisst ihr, das alles ok ist.
Hallo, ja wir werden wohl morgen beim Anwalt anrufen und einen Termin machen. Gruss joso
und eure kinder wurden nie mit angerechnet? wer hat denn den uh berechnet für die kinder aus erster ehe?
Hallo, Wir waren echt so doof und haben das gezahlt was de Dame wollte, da es ja für die Kinder war. Wir wollten aber auch keinen Stunk, weil mein Mann Angst hatte die Kinder nicht mehr zu bekommen. Jetzt wird es aber so viel, das wir nicht wissen wie wir einigermaßen gut leben können. Schulden von damals hat mein Mann auch schoen abbezahlt. Nun ja, jetzt lassen wir uns von einem Anwalt helfen. Danke. Gruss joso
Was ich nicht verstehe (also ohne Wertung, ich versteh es wirklich nicht), warum müsst ihr zum Anwalt? Bei uns hat das Jugendamt den Unterhalt berechnet und die sind ja nun auch neutral. Der KV ist zwar auch zum Anwalt marschiert, nur genutzt hat es ihm nichts, denn das JA hat sich nach den gesetzlichen Unterhaltsregelungen gerichtet. Aus eigener Erfahrung: ab 18 müssen sich die Kinder selbst kümmern, können sich aber an das Jugendamt wenden (hat meine Tochter gemacht). Der Unterhalt muss auf das Konto des Kindes überwiesen werden (auch als Nachweis). Bei der Unterhaltsberechnung werden die Einkommen beider Eltern berücksichtigt, ebenso der Umstand, ob man noch mehr Kindern unterhaltsverpflichtet ist (was bei euch ja der Fall ist). Die Gehälter der neuen Partner spielten bei der Berechnung KEINE Rolle. Dann wird ausgerechnet, wieviel Unterhalt dem Kind zusteht und dann wird der Unterhalt anteilmäßig auf die Eltern aufgeteilt. Mein Anteil war z.B. kleiner als der des KV, weil ich 1. weniger verdiene und 2. noch für 2 weiter Kinder unterhaltsverpflichtet bin (die beiden jüngeren Geschwister). Während der KV den Unterhalt in Geld entrichten muss, war ich dazu nicht verpflichtet, solange meine Tochter noch zu Hause wohnte. Sie hat es sozusagen in Naturalien bekommen. ;o)))
... weil der eben nicht neutral, sondern auf der Seite der Mandanten ist. Ich habe persönlich mit dem zuständigen Jugendamt hier und dem gefährlichen Halbwissen in den Köpfen der dortigen Sachbearbeiter nur schlechte Erfahrungen gemacht. Von falscher Unterhaltsberechnung bis hin zur Negierung der erhöhten Erwerbsobliegenheit des KV... alles dabei. Im AE hat jemand geschrieben, dass sie die LStKl 2 annehmen musste um UVG zu beziehen. Das ist Humbug! Eine andere Sachbearbeiterin behauptete, dass man bei einer Privatinso des KVs auch bei genügend verteilbarer Masse keine Chance auf Unterhalt hätte, weil die anderen Gläubiger vorrangig bedient würden. Dann lieber einen Anwalt nehmen. Berät der falsch - ist seine Betriebshaftpflicht dran und ersetzt dem Mandanten den Schaden. Das Jugendamt der TE hat sich m.E. schon dadurch nicht mit Ruhm bekleckert, dass sie nicht beide Parteien alle zwei Jahre eine Kontrollrechnung des Unterhaltes angeboten hat. Dann wären die weiteren Kinder berücksichtigt worden, und es wäre nicht zu einer nicht-erstattbaren Überzahlung gekommen. Ein Anwalt schickt hier einen Brief und erinnert daran. Mit 18 ist man regulär auch beim Jugendamt raus. Dein JA hat Deiner 18-jährigen Tochter ohne Rechtsgrundlage geholfen. Gut für Deine Tochter. Das Geld kann im Übrigen auch mit schriftlicher Vollmacht des Kindes direkt auf das Konto der Mutter gehen. Muss nur schriftlich fixiert werden.
Mmmh, meine Tochter ist sozusagen "unehelich", ich glaube, das spielt da auch eine Rolle. Bei uns war es eher umgedreht: das JA hat richtig gerechnet- obwohl der RA des KV das Gegenteil behauptet hat. Letzten Endes hat sich auch meine Tochter einen Anwalt nehmen müssen, da der KV die Unterhaltszahlung dann komplett eingestellt hatte. Im letzten Monat wurde sein Gehalt gefändet - meine Tochter (sie bekommt jetzt Bafög) bekam eine saftige Nachzahlung. Grundlage die Berechnung des JA. Eigentlich finde ich es sehr sehr schade, dass es nun so "endet", denn er will von seiner Tochter überhaupt nichts mehr wissen. Aber nur um des lieben Friedens Willen immer auf Unterhalt verzichten - das geht dann ja wohl auch nicht.
Auf Unterhalt verzichten? Nein! Manchmal muss man für seine Rechte kämpfen und m.E. ist das eine ganz wichtige Tugend für einen jungen Menschen. Sonst endet das im Duckmäusertum. Das wäre wohl ganz schlecht.
Hallo, danke für die zahlreichen Antworten. Die Kinder sollen den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht. Jedoch möchten wir als Zweitfamilie auch normal leben können. Wir machen nicht sehr viel und fahren nur einmal im Jahr fuer 7 Tage an die See. Mehr geht nicht. Ich Suche schon recht lange nach einer Teilzeitstelle. Bin schon frustriert. Zu alt oder die suchen für Nachmittags jemanden und das möchte ich nicht. Da möchte ich für die Kinder da sein. Mal sehen was morgen beim Anwalt raus kommt. Vor Gericht gehen wir sicherlich nicht. Danke. Gruß Joso
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