Patchwork - Familien

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Geschrieben von Pamo am 22.12.2012, 14:14 Uhr

Unterhaltsvorschuss

Nach dem Unterhaltsvorschuss kommt gar nichts. Mehr will der Staat dem Kindsvater nicht vorstecke, schliesslich ist der UHV ein Darlehen. Er ist unterhaltspflichtig und hat auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, ergo solltest du eine Unterhaltsklage anstrengen - es kann ihm ein Nebenjob zugemutet werden, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

 
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