Geschrieben von Pamo am 22.12.2012, 14:14 Uhr |
Unterhaltsvorschuss
Nach dem Unterhaltsvorschuss kommt gar nichts. Mehr will der Staat dem Kindsvater nicht vorstecke, schliesslich ist der UHV ein Darlehen. Er ist unterhaltspflichtig und hat auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, ergo solltest du eine Unterhaltsklage anstrengen - es kann ihm ein Nebenjob zugemutet werden, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
- Unterhaltsvorschuss - Lassemmi 22.12.12, 12:38
- Re: Unterhaltsvorschuss - CKEL0410 22.12.12, 13:06
- Re: Unterhaltsvorschuss - Lassemmi 22.12.12, 14:13
- Re: Unterhaltsvorschuss - Pamo 22.12.12, 14:17
- Re: Unterhaltsvorschuss - Lassemmi 22.12.12, 14:13
- Re: Unterhaltsvorschuss - Pamo 22.12.12, 14:14
- Re: Unterhaltsvorschuss - Lassemmi 22.12.12, 14:43
- Re: Unterhaltsvorschuss - CKEL0410 22.12.12, 17:54
- Re: Unterhaltsvorschuss - Lassemmi 22.12.12, 14:43
- Re: Unterhaltsvorschuss - shinead 24.12.12, 9:16
- Re: Unterhaltsvorschuss - Diddl06 25.12.12, 17:14
- @Diddl - shinead 26.12.12, 1:18
- @Diddl - shinead 26.12.12, 1:18
- Re: auch@Diddl - Julisa 31.12.12, 15:27
- Re: danke euch :) - Diddl06 07.01.13, 9:21
- Re: auch@Diddl - Julisa 31.12.12, 15:27
- Re: Unterhaltsvorschuss - CKEL0410 22.12.12, 13:06
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