Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 15.04.2012, 19:16 Uhr

Unterhaltsberechnung!

Bei Minderunterhalt kann der Unterhaltsschuldner verpflichtet werden, einen 400 Job zu suchen und anzunehmen um sich in die Lage zu versetzen einen höheren oder den Mindestunterhalt zu zahlen.

Gegenüber den gemeinsamen Kindern seid ihr beide unterhaltspflichtig. Da wird ihm also weniger für angerechnet, als für das "Zahlkind".

Ich empfehle dringend die Berechnung durch einen (Fach-)Anwalt. Dem Jugendamt würde ich nicht trauen.

 
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