Patchwork - Familien

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Geschrieben von Dreierbande am 25.02.2016, 13:46 Uhr

Unglaublich !

Es geht um die Tage, die sie bei ihm ist. Für diese Tage bekommt er für sie Geld vom Jobcenter. Da er das Geld für die Tochter beantragt hat ( temp. Bedarfsgemeinschaft) überprüft das Jobcenter das Einkommen des Kindes, sowie auch Sparkonten und normale Konten vom Kind müssen angegeben werden. Sollte da einiges oberhalb des Schonvermögens vorhanden sein oder regelmäßiges Einkommen eingehen oberhalb einer bestimmten Grenze, muss sie dieses für das Essen etc. bei ihm einsetzen und das Jobcenter wird ihm dann kein Geld für sie zahlen.
Stichwort Bedarfsgemeinschaft - in dieser wird eben der Unterhalt jedem Mitglieds der BG mit berechnet , das ist auch bei temp. Bedarfsgemeinschaften so.

 
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