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Geschrieben von FrauElsa am 08.01.2016, 8:47 Uhr

Unterhaltsneuberechnung

Mein man ist für seine 13-jährige Tochter unterhaltspflichtig. Die Höhe wurde durch den Anwalt der KM anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet.
Nun ist es ja so, dass für die Berechnung das Gehalt der letzten 12 Monate verwendet wird.
Zum neuen Jahr wurden nun diverse Geldleistungen (Zuschlag Betreuungskosten, Prämie, usw.) vom AG meines Mannes gestrichen. Wir vermuten, dass er dadurch in eine niedrigere Nettoeinkommens"gruppe" der DT rutscht und somit der Unterhalt sich verringern würde.
Können wir jetzt bereits eine neue Berechnung anfertigen lassen oder müssen wir bis nächstes Jahr warten?

 
13 Antworten:

Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von fsw am 08.01.2016, 12:50 Uhr

Kann man nicht einfach mal GERN für sein Kind zahlen und WARUM fragen hier immer die Partnerinnen,die es gar nichts angeht??? Ich warte auf den Tag,wo ich mal jemanden(Vater) finde,der gern für sein Kind zahlt.Dieses Gejammer-Kinder wollten sie ALLE in die Welt setzen.Übrigens geht es mir nicht anders.Ich warte seit Jaaa...hren auf Unterhalt

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von schildkröte0106 am 08.01.2016, 13:02 Uhr

Uns hat das JA mal gesagt das der väterliche Part keine Neuberechnung beantragen kann, das muss das Kind bzw die Mutter tun.

Man könnte die Mutter in einem Schreiben auffordern das zu tun oder wenn die Mutter das nicht möchte, die Zahlungen einstellen um so die Mutter dazu zu bringen zu reagieren.
Allerdings ist das nicht wirklich rechtens. Aber manchmal ist es eine Lösung...

Auf jeden Fall könnte es sein das er weniger bezahlen muss...
LG

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von FrauElsa am 08.01.2016, 13:16 Uhr

Na vielen Dank, auf eine Anklage auf eine normal und vor allem neutral gestellte Frage hab ich gewartet.

1. zahlt er gerne und regelmäßig und zudem kümmert er sich von Anbeginn immer um sie
2. überlässt er mir die Klärung finanzieller Dinge, weil er für sowas kein "Händchen" hat
3. geht es mich sehr wohl was an, da wir gemeinsame Haushaltsführung haben

Unterhalt muss gezahlt werden und steht der KM bzw. der Tochter auch zu, aber wir müssen auch schauen wo wir bleiben. Durch die Streichung der Leistungen gehen uns nämlich nicht nur ein paar Euro flöten, sondern es handelt sich durchaus um einen monatlichen Betrag im dreistelligen Bereich. D.h. wir müssen in sämtlichen Bereichen unseres Lebens schauen, wo wir sparen können.

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von FrauElsa am 08.01.2016, 13:21 Uhr

Zahlung einfach einstellen werden wir natürlich nicht.
Aber gar keine Neuberechnung vornehmen zu dürfen ist irgendwie auch unfair...

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von schildkröte0106 am 08.01.2016, 13:39 Uhr

Dann ist es wohl nur möglich das ihr mit der Mutter redet oder eben selbst nochmal nen Termin beim JA macht um euch beraten zu lassen.

Viel Erfolg....LG

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von FrauElsa am 08.01.2016, 14:04 Uhr

Danke, dann werden wir das wohl mal machen.

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kleiner Tipp

Antwort von Alexxandra am 08.01.2016, 14:12 Uhr

ich würde beim Jungendamt nachfragen, auf keinen Fall hier. Da bekommst du nur Anschuldigungen und Angriffe, weil man nicht freiwillig mehr zahlt.
Vor einiger Zeit habe ich was ähnliches gefragt, da war auch die Empörung groß. Mein Mann hat immer Unterhalt gezahlt, ist seinem Sohn ein großzügiger Vater und sieht in auch regelmäßig, spielt keine Rolle.
Hier sind sehr viele, die vom Vater gar keinen Unterhalt bekommen oder lausige Kindsväter haben, das spielt in der Bewertung offensichtlich eine Rolle.
Mir wurde vorgeworfen, ich würde das Geld, das mein Mann sparen würde, für mich behalten wollen. Das scheint auch so ein ewiger Konflikt zwischen Ex und Next zu sein.

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Re: kleiner Tipp

Antwort von FrauElsa am 08.01.2016, 14:19 Uhr

Ich habe so was schon befürchtet.
Aber danke für den Tipp

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Das ist eine falsche Info

Antwort von desireekk am 08.01.2016, 16:28 Uhr

Hallo,

beide Seiten können alle 2 Jahre eine Neuberechnung verlangen oder dann, wenn zu erwarten ist, dass sich der Unterhalt um mind. 10% ändert.

Der KV kann sehr wohl zum JA gehen und dort den Unterhalt neu feststellen lassen.
Oder einfach mal selbst berechnen im ersten Schritt:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/

Gruss

Désirée

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Re: kleiner Tipp

Antwort von Princess01 am 11.01.2016, 17:31 Uhr

Wir haben nix festgesetztes. Das JA hat es ihm berechnet und dann haben wir uns auf was fixes geeinigt. Wenn man sich einig ist kann man auch selbst die Höhe von Unterhalt regeln denn das kontrolliert keiner außer man ist vom Amt abhängig.

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von Funnykissy am 03.02.2016, 10:09 Uhr

Solche antworten können auch nunmal nur von verbitterten Müttern kommen die keine Unterhalt bekommen .


Ein Vater der Unterhalt zählt und zwar den gesetzlichen vorgesehen Betrag und der das Kind auch noch regelmäßig zu sich nimmt ..zählt mehr für das Kind als die Mutter , und zahlt mehr als genug .Die Mütter die behaupten das es zu wenig ist , lügen !

Stellt euch mal vor man Wuerde doch noch zusammen leben , dann Wuerde man diesen monatlichen Betrag nicht für das Kind ausgeben !!!

Ich finde alle durchaus , dass die Männer ein Recht haben auch weniger zahlen zu müssen , wenn sie weniger verdienen !
Gar nicnt zahlen geht gar nicht aber darum geht es hier auch nicht

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von shinead am 03.03.2016, 17:46 Uhr

>>
Ein Vater der Unterhalt zählt und zwar den gesetzlichen vorgesehen Betrag und der das Kind auch noch regelmäßig zu sich nimmt ..zählt mehr für das Kind als die Mutter , und zahlt mehr als genug .Die Mütter die behaupten das es zu wenig ist , lügen !

Soll ich Dir vorrechnen, dass der Unterhalt nicht reicht? In meiner 2-Zimmer Wohnung habe 350 Euro kalt gezahlt. Mit Kind und entsprechend einem Zimmer mehr ist unter 700 kalt hier nichts zu finden.
Unterhalt erhalte ich 270 Euro.

Sei vorsichtig, wem Du Lügen unterstellst! Im Unterhalt sind nämlich anteilige Wohnkosten auch abgegolten.

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Re: Unterhaltsneuberechnung

Antwort von Funnykissy am 12.06.2016, 11:37 Uhr

Ja aber dann kann man nicht verlangen das der Mann deine Wohnkosten fürs Kind mjtbezahlt oder ?

Und nur weil du wegen einem
Zimmer 350€ kalt mehr zahlen musst , heißt es ja nicht das es überall so sein muss !!!

Der Vater eines Kind hat ja auch oft noch nen Zimmer mehr für das besuchskind
Aber das ist dann bei den Armen Mutter wieder kein Thema

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