Geschrieben von Julisa am 25.02.2013, 9:48 Uhr |
krankenversicherung
Nicht ganz richtig, in die Familienversicherung deines neuen Partners kann deine Tochter nur aufgenommen werden wenn dein neuer Mann deutlich mehr für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt als der leibliche Vater. Besteht regelmäßiger Kontakt zum KV und zahlt dieser auch Unterhalt musst du deine Tochter dann über ihren leiblichen Vater versichern. So erklärt es hier im Rechtsforum immer Frau Bader. Schau doch dort mal durch die Suchfunktion oder frag Frau Bader direkt die weiß es ganz genau. ;-)
- krankenversicherung - stefanie3009 25.02.13, 7:28
- Re: krankenversicherung - shinead 25.02.13, 8:40
- Re: krankenversicherung - stefanie3009 25.02.13, 8:59
- Re: krankenversicherung - Julisa 25.02.13, 9:48
- Re: krankenversicherung - Wichtelmami 25.02.13, 16:26
- Re: krankenversicherung - Julisa 25.02.13, 9:48
- Re: krankenversicherung - stefanie3009 25.02.13, 8:59
- Re: krankenversicherung - shinead 25.02.13, 8:40