Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 25.02.2013, 8:40 Uhr

krankenversicherung

Solange Du Deinen Job nicht kündigst, also in Mutterschutz, Elternzeit oder Berufsverbot bist, bist Du eigenständig krankenversichert und Deine Tochter bei Dir mit.

Solltest du Deine Arbeitsstelle kündigen, wird Dein Kind in die Familienversicherung mit aufgenommen.
Eine andere Möglichkeit wäre, auf die Familienversicherung des KV zurück zu greifen.

 
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