Patchwork - Familien

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Geschrieben von Pamo am 28.09.2012, 10:58 Uhr

Hochzeit/Adoption

Zunächst muss der biologische Vater des Kindes einverstanden sein. Dann solltest du dir dessen bewusst sein, dass damit die juristischen Bande mit dem biologischen Vater zerrissen sind: sie werden nicht mehr verwandt sein und das Kind hat weder Anspruch auf Unterhalt noch auf eine Erbschaft. Ausserdem gibst du deinem Verlobten das volle Sorgerecht einschliesslich Aufenthaltsbestimmungsrecht für deinen Sohn.

Mir scheint das mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Ihr könnt genauso gut eine "echte" Familie sein, wenn das Kind keine Rechte verliert.

 
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