Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 28.09.2012, 13:37 Uhr

Hochzeit/Adoption

Möchte denn das Kind auch diese Adoption? DAS wäre für mich der ausschlaggebende Faktor.

Grundsätzlich ist es eine Stiefkindadoption. Das ist die häufigste Adoptionsform in Deutschland. Sie kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Stiefvater übernimmt damit alle rechtlichen Pflichten und erhält auch alle die entsprechenden Rechte dafür.

Bezieht dein Sohn Halbwaisenrente? Die ist m.E. von einer Adoption nicht betroffen und würde weiter gezahlt. Der Anspruch muss nur vor der Adoption schon vorhanden gewesen sein.

Für die Stiefkindadoption müsst ihr vor der Beantragung verheiratet sein. Die Kennenlernphase von mindestens einem Jahr wird ohne Ehe angerechnet. Logischerweise wird das Kind auch befragt, ob es mit der Adoption einverstanden ist.
Über einen Notar wird dann der Antrag auf Annahme des Kindes formuliert. In dieser Urkunde willigt auch die Mutter in die Adoption ein. Die Urkunde reicht der Anwalt beim Vormundschaftsgericht ein.
Das Amtsgericht wird euch daraufhin anschreiben und diverse Dokumente anfordern. Hier werdet ihr die Sterbeurkunde des leiblichen Vaters brauchen (denn eine Einwilligung gibt es ja nicht).

Erst dann tritt das Jugendamt auf den Plan. Das Amtsgericht übergibt die Prüfung der Adoption an diese Stelle.
Es muss ein Lebensbericht vom Stiefvater verfasst werden, er benötigt eine Bestätigung, dass er keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und für beide gibt es jeweils einen Fragebogen.
Darauf folgt eine Anhörung bei Gericht, dass dann die Annahme des Kindes offiziell bestätigt.

Kosten um die 300 Euro.

 
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