Patchwork - Familien

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 27.12.2013, 23:16 Uhr

Hab mich mal belesen

Also vor 12 ausdrücklich verboten. Außerhalb von Schießständen eh.
Kindeswohlgefährdung ist das aber nicht.
Daher würde das auch nix am Recht am Sorgerecht ändern.
Und da musst Du diese nachweisen ! um es ihm zu verwehren.
Er hat Umgang, er hat Bindung, ihr kommuniziert. Es ist ein Antrag und er hat es.

Allerdings hat es Konsequenzen was seinen Jagdschein betrifft wenn das rauskommt. Und genau damit würde ich ihm drohen.
Zusätzlich ist es ein Unding dem Kind ein Sprechverbot aufzuerlegen.

 
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