Patchwork - Familien

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Geschrieben von Mynerwa am 06.02.2012, 22:43 Uhr

Darf die Ex das verlangen?

So einfach ist es immer noch nicht. Trotz neuem Urteil ist die Umsetzung fast nicht möglich, wenn der Vater das will und die Mutter nicht. Wir gehen hier vom Optimalzustand aus, der volle Unterhalt wird gezahlt und der Kontakt wirklich immer regelmäßig bzw. am besten etwas über der alle 2 Wochen über´s Wochenende-Regelung.
Und wenn alles so gut läuft, werden meistens doch Entscheidungen ohnehin gemeinsam getroffen bzw. es wird drüber geredet.

Und am Ende ist es trotz alle dem die Mutter, die in der vollen Verantwortung steht, die sich immer kümmern muss, die nicht nur zum Spaß haben vorbei kommt, sondern mit dem Kind die Hausaufgaben erledigt, sich die Sorgen anhört, den Großteil der Erziehung lasstet auf ihr usw. usw. usw.
Klar ist es nicht toll diese Bedingung zu stellen, aber mal ehrlich...würdest du sie nicht gern stellen? Und die Sozialarbeiterin unterstützt sie wahrscheinlich deshalb darin, weil sie sich selbst auch ein Bild machen will. Warum auch nicht?

Und warum sollte diese Bedingung ein Grund sein, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen? Es ist vielleicht im ersten Moment ärgerlich...aber doch auch irgendwie verständlich...oder nicht?! Es geht um keine lapidare Person die mal kurz aufkreuzt und mal zum Kaffee trinken vorbei schaut. Es geht um eine Person die eine wichtige Rolle im Leben des Kindes spielen könnte in Zukunft.

Und wenn nicht auf neutralem Boden, wo denn sonst? Es könnte doch nicht besser geplant sein.

 
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