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Geschrieben von kalypso am 02.09.2018, 11:51 Uhr

Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Ich gehe mal davon aus dass der Großteil der Community in, Gott sei Dank, besser geregelten Familienverhältnissen lebt, dennoch hoffe ich auf ein paar gut gemeinte Ratschläge eurer Seits.

Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, seine Mutter nenne ich aus zeitsparenden Gründen in diesem Beitrag dennoch Schwiegermutter.

Meine Schwiegermutter möchte vehement nicht, dass ich eine Vaterschaftsanerkennung machen lasse, sodass im Falle der Trennung ihr Sohn aufkommen muss. Sie bezieht seit ihrem 16. Lebensjahr Sozialleistungen und hat bei beiden Kindern angegeben, sie kenne den Vater nicht. Unterhaltsvorschuss auf Kosten der Allgemeinheit. Das dies eine Straftat ist, ist ihr egal. „Es macht doch jeder so“

Ihre Sorge, dass ihr Sohn sich Verschulden könnte, sollte er nicht zahlungsfähig sein, kann ich nachvollziehen.
Dennoch sieht es zum jetzigen Zeitpunkt nicht nach einer Trennung aus, und auf den Bezug von ALG2 bin ich im Gegensatz zu ihr nicht angewiesen.

Das Problem ist, ich möchte eigentlich nicht das böses Blut zwischen uns fließt. Über die Schwangerschaft im Allgemeinen freut sie sich, fragt regelmäßig wie es ihrem Enkel im Bauch geht und kauft ab und zu auch was für den Kleinen.

Was sagt ihr dazu? Könnt ihr als Mütter ihre Sorge nachvollziehen oder seid ihr auch der Meinung, wenn man ein Kind in die Welt setzt, sollte man auch auf rechtlicher Basis dazu stehen?

Wäre ich ein Mann, würde ich nicht freiwillig auf die offizielle Eintragung als Vater verzichten wollen. Sollte es später Probleme wegen des Sorgerechts geben, liegen ihm einige Steine im Weg. Klar, hat er dann zwar auch die Verpflichtung des Unterhalts, aber würdet ihr nur auf Grund des Geldes auf euer Kind verzichten wollen?

Leider ist mein Freund sehr von seiner Mutter geprägt, weswegen ich davon ausgehe, dass sobald sie gegen mich schießt, er zu ihr halten wird.

Btw: Ich vermute, dass ich im falschen Forum gepostet habe, wusste allerdings nicht an welches ich mich ansonsten wenden soll.

Danke für eure Zeit, falls ihr bis hier unten gelesen habt.

Lg Kalypso

 
33 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von kravallie am 02.09.2018, 12:01 Uhr

hat dein freund auch eine meinung?
du kannst ja warten bis das jugendamt dich nach der geburt anschreibt und nach dem vater fragt. dann kann dein freund entscheiden ob er recht- und pflichtlos bleiben will.
was die schwiegermutter möchte, wäre MIR egal. du bist die angeschmierte und kannst nicht lebenslang dafür garantieren niemals sozialleistungen in anspruch nehmen zu müssen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von QueenMum am 02.09.2018, 12:05 Uhr

Dann lass es erstmal und wenn der Fall der Fälle eintreten würde, weißt du ja wer der Papa ist und alles andere macht dann das Amt. Also wäre somit erstmal kein Konflikt zwischen euch und du denkst dir deinen Teil. Vielleicht will er es ja auch und macht es freiwillig.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von pauline-maus am 02.09.2018, 12:14 Uhr

tja gern dürfen eltern und schwiegereltern ihre meinungs sagen, manchmal auch ungrfragt aber entscheiden tun dann die , die es unmittelbar betrifft.
also nur du und er.
das würde ich so hofflich kommunizieren und genauso ist der normale weg.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von pauline-maus am 02.09.2018, 12:14 Uhr

tja gern dürfen eltern und schwiegereltern ihre meinungs sagen, manchmal auch ungrfragt aber entscheiden tun dann die , die es unmittelbar betrifft.
also nur du und er.
das würde ich so hofflich kommunizieren und genauso ist der normale weg.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Julie am 02.09.2018, 12:18 Uhr

Wenn er tatsächlich der (biologische) Vater deines Kindes ist, sollte er die Vaterschaft schleunigst anerkennen. Wenn er sich von seiner Mutter bevormunden lässt und dies nicht tut, wäre er in meinen Augen ein Weichei und Muttersöhnchen. Für solche Leute wäre in meinem Leben kein Raum. Keinesfalls würde ich an deiner Stelle das Spiel der Schwiegermutter mitspielen und deinen Freund nicht als Kindesvater angeben.
Und aus "Müttersicht" ist mein Sohn (finanziell) verantwortlich für das, was er tut. Dazu gehört auch die Verantwortung für sein Kind. Das durch Falschaussagen auf die Allgemeinheit abzuwälzen halte ich füe moralisch verwerflich und strafbar.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Terkey235 am 02.09.2018, 12:39 Uhr

Die Sorge um ihren Sohn in allen Ehren, aber deine Schwiegermutter hat da einfach nichts mitzureden.

Ich empfinde ihr Ansinnen als übergriffig, ebenso wie den Druck, der damit aufgebaut wird. So nach dem Motto, wenn wir uns nicht Schwiegermuttis Wünschen unterordnen, wird es ungemütlich und du bist die Unterstützung des Partners auch gleich los.

Über das Thema würde ich gar keinen Streit vom Zaun brechen, es nicht mit ihr diskutieren oder sie in irgendeiner Weise einbeziehen, sondern stillschweigend handeln.
Wenn sie schon vorgeburtlich eingreift, wird es noch lustig, sobald das Baby erstmal da ist. Willst du dich ihr jedesmal aus Angst fügen, dein Partner könnte sich auf ihre Seite stellen? Das wird eine Belastungsprobe für eure Beziehung und öffnet Schwiegermuttern Tür und Tor für Bevormundung.

Was sagt denn der Herr Sohn zu all dem? Um ehrlich zu sein finde ich es überflüssig, überhaupt über die Vaterschaftsanerkennung nachzudenken. Er ist der Vater, du weißt das, und euer Kind hat Rechte. Nämlich zum Beispiel darauf zu wissen, wer der Vater ist. Warum sollte in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" stehen, das Erbrecht wegfallen und andere Dinge, nur weil die Oma meint, soziale und zwischenmenschliche Verantwortung sei unbequem?
Ihr seid weder nach Vergewaltigung getrennt noch ist der Vater gewalttätig, trachtet dem Baby nach dem Leben oder sonst etwas, das ein Verschweigen rechtfertigen könnte.

Wäre es mein Sohn, würde ich ihn auf Nachfrage dazu ermutigen, selbstverständlich zu ihren gezeugten Kindern zu stehen und für sie aufzukommen. Darüber muss man doch gar nicht reden.

Viel Erfolg, terkey

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Leena am 02.09.2018, 13:03 Uhr

Meine Tochter ist mit ihrem Freund (den ich faktisch auch als meinen Schwiegersohn betrachte) nicht verheiratet, Entbindungstermin fürs Baby ist in 14 Tagen.

Ich habe mich da nie ernstlich den beiden gegenüber reingehängt, meine Tochter hat aber mal erzählt, dass sie beim Jugendamt waren wegen der Vaterschaftsanerkennung. Außerdem hatte ich ihr vorher erzählt, wenn ich Mann wäre, würde ich Wert auf die Vaterschaftsanerkennung legen, um gewisse Rechte dem Kind gegenüber wahren zu können. Allein schon für den Fall, bei der Geburt gibt es Komplikationen... dass er da zumindest "Mitspracherechte" hätte.

Ist Dein Freund ernsthaft der Meinung, er will nicht als Vater eingetragen werden, um potentielle finanzielle Belastungen für ihn zugunsten seines eigenen Kindes zu vermeiden? Das klänge dann für mich nicht so, als wäre die etwas seltsame Schwiegermutter mit ihrem "macht doch jeder so!" Dein vordringlichstes Problem.

(Ich hatte bei meiner Tochter übrigens dem Jugendamt gegenüber angegeben, dass ich den Vater nicht nennen wollte, dafür gab es auch Gründe, die ich nicht diskutiert habe. Ich habe allerdings auch keine Sozialleistungen bezogen und natürlich auch nie irgendeine Form von "Unterhaltsvorschuss", da es ja ganz klar meine Entscheidung war, ihn nicht angeben zu wollen, dafür bin ich dann auch finanziell eingestanden.)

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Meyla am 02.09.2018, 14:14 Uhr

Mal davon ab das ich dieses finanziell geprägte denken nie verstanden habe....
Dein Kind hat auch Rechte! Unter anderem das Recht darauf zu wissen, wo seine Wurzeln sind. Und das nicht nur wenn es den Wurzeln grade beliebt sondern grundsätzlich!

Scheut er Verantwortung generell so sehr? Er hat ein Kind in die Welt gesetzt und MUSS dafür Verantwortung tragen!

Ich würde das gar nicht mehr thematisieren bis z7r Geburt und ihn bei Geburt, ohne mit ihr weiter drüber zu sprechen, als Vater angeben. Er wird es dann vor Ort unterschreiben müssen (dort hat sie dann keinen Einfluss auf ihn) oder dir ins Gesicht gucken während er seinen Sohn leugnet.
Dann wäre die Beziehung für mich übrigens durch, denn nichts anderes tut er damit. Er verleugnet sein Kind für Geld!

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Astrid am 02.09.2018, 17:02 Uhr

Was meine Schwiegermutter meint, findet und denkt ist mir herzlich wurscht. Ich verstehe nicht so ganz, wie Du ernsthaft erwägen kannst, etwas zu tun, das Du nicht willst, nur um ihr einen Gefallen zu tun.

Ich finde, der Vater gehört zum Kind und daher sollte er auch ganz normal eingetragen werden. Ich find‘s ehrlich gesagt prollig, ihn nicht anzugeben, um irgendwann evt. Sozialleistungen zu kassieren. Auf die Idee wäre ich nie gekommen. Außerdem nimmst Du damit Deinem Kind das Recht, im Fall der Fälle von seinem Vater Unterhalt und Unterstützung zu bekommen, z. B. auch später, wenn es eine Ausbildung machen will etc.

Letztlich geht es darum, ob Du gern immer das tun möchtest, was für Deine Schwiegermutter das Beste ist (ein nicht zahlen müssender Sohn nämlich), oder ob Du in Deinem Leben das tust, was für DICH und Dein Kind das Beste und Richtige ist. Das sollte eigentlich keine Frage sein. Erwachsen werden heißt, eigene und richtige Entscheidungen zu treffen, und sich nicht fernsteuern zu lassen von Menschen, die es gar nicht gut mit einem meinen.

Letztlich kannst Du die Sache ja sowieso allein entscheiden, Du brauchst dafür nicht die Zustimmung Deines Freundes. Wenn er also noch sehr auf Mamas Schoß sitzt, ist das eigentlich egal. Du kannst ihn als Vater angeben, und fertig.

LG

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von reblaus am 02.09.2018, 18:13 Uhr

Selbst im Fall einer Trennung heißt es ja nicht im Umkehrschluß, daß er seinem Kinde ( und ggf Dir) Hilfe in irgendeiner Form versagt!
Vaterschaftsanerkennung ist nur für den Staat wichtig, weil der sich dann einmischen kann, ansonsten völlig überbewertet.
Laß es - überlaß diese Entscheidung Deinem Partner.. wer weiß in 2 jahren heiratet ihr und macht das dann zusammen.... manche Väter outen sich erst mit 80 - weil sie den Enkeln etwas vererben wollen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Nenilein am 02.09.2018, 22:58 Uhr

Man muss das doch nicht sofort machen wenn man nicht will.
Sollte eure Beziehung zu Bruch gehen wirst du ihn doch eh als Vater angeben, woraufhin das Jugendamt sich um die Feststellungen kümmern wird.
Da würde ich mir jetzt ehrlich gesagt wenig Stress antun.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von 3wildehühner am 03.09.2018, 1:01 Uhr

Ich würde den Vater auf jeden Fall bei der Geburt angeben!
1. hat das Kind ein Recht darauf, seine Herkunft zu kennen
2. hat das Kind ein Recht auf Unterhalt,welcher bei entsprechendem Verdienst des Vaters deutlich höher ausfallen kann, als der Unterhaltsvorschuss
3. Wenn du einen anderen Mann heiraten solltest, müsste dieser dann für dein Kind aufkommen, denn der Unterhaltsvorschuss fällt dann weg; normaler Unterhalt vom leiblichen Vater wird aber weiterbezahlt.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Fru am 03.09.2018, 8:00 Uhr

Er hat doch sicher seinen Teil dazu beigetragen, das du jetzt schwanger bist, oder? Die Frage würde sich für noch nicht stellen.

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Sorry Reblaus aber das ist Schwachsinn

Antwort von misses-cat am 03.09.2018, 9:21 Uhr

Was wenn der Mutter etwas passiert? Dann kommt das Kind erstmal ins Heim oder zu anderen Verwandten?!
Von den anderen Rechten die das Kind hat will ich Mal gar nicht erst anfangen

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Felica am 03.09.2018, 20:50 Uhr

dann sag Schwiegermutter mal das sie ohne Vaterschaftsanerkennung auch keine Oma wird, den rechtlich haben sie und ihr Sohn dann gar nichts mit dem Kind zu tun. Du könntest also auch das Kind einfach nehmen und gehen. Und keiner der beiden könnte was dagegen machen.

Solltet ihr euch trennen und du Unterhaltsvorschuss beantragen müssen, wirst du eh nach dem Vater gefragt. dann gibst du ihn an, er bekommt Post vom JA, er kann sich überlegen ob er freiwillig ja sagt oder für ihn kostenpflichtig ein Vaterschaftstest gemacht wird. sagt der test OK, macht der Richter auch gegen seinen Willen die entsprechende Eintragung. Einen Haufen Mehrkosten mit dem Ergebnis, er steht in der Urkunde, was er vorher freiwillig günstiger haben kann.

Mein Rat, er sollte es machen, ihr müsst es ihr aber ja nicht sagen. Wann schaut sie schon mal in die Urkunde?

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Felica am 03.09.2018, 20:52 Uhr

Bei der Geburt kann man angeben was man will. Ohne seine Erklärung wird er nicht eingetragen. Die beiden sind nicht verheiratet. es ist also faktisch etwas was er entweder aktiv selbst machen muss, oder was ein Richter festlegt.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Felica am 03.09.2018, 20:57 Uhr

Klar, wo hat der Staat denn da mit zureden?
Du hast ein Wissen in dem bereich das es schon schmerzt.

Ohne Vater hat das Kind kein Anrecht auf Halbwaisenrente bei seinem Tod, es kann den Vater nicht beerben, der Vater kann weder EZ noch EG beziehen, Kindergeld natürlich ebenso wenig, bei Sozialleistungen wird ihr ein fiktiver Unterhalt angerechnet, auch dann wenn sie diesen nicht bekommt usw, Vater kann keine Kinderkranktage nehmen, es kann nicht in dir Versicherung des Vaters, usw. Ohne Vaterschaftsanerkennung ist er für das Kind ein Wildfremder, ohne Rechte und ohne Pflichten und wird genauso auch vom Staat behandelt. Wie das Kind auch.

Dafür kann sie nicht mal Alleinerziehendenstatus beantragen, weil sie mit einer andren erwachsenen Person in einem Haushalt lebt. Ob die mit dem Kind verwandt ist oder nicht spielt da keine Rolle.

Aber im Falle des Todes des Vaters würde seine Mutter alles erben - da könnte man dann auch schon böses unterstellen warum sie so gegen eine Vaterschaftsanerkennung ist.

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Re: Sorry Reblaus aber das ist Schwachsinn

Antwort von Felica am 03.09.2018, 20:58 Uhr

Das noch dazu. Den einen Vater oder eine Oma gibt es ja rechtlich nicht. Vor dem Gesetz sind das wildfremde Personen die mit dem Kind nichts zu tun haben.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Meyla am 04.09.2018, 0:41 Uhr

Ja, aber dann muss er sein Kind vor Ort verleugnen. Bleibt die Mutter hier standhaft wird das Jugendamt die Vaterschaft feststellen lassen. Die wollen nicht zahlen und werden die Möglichkeit, dem Kind seinen Vater vor die Nase zu setzen und in Zweifelsfall aus dem Schneider zu sein, beim schopf packen. Da kommt er dann nicht mehr raus.

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Kein Schwachsinn

Antwort von reblaus am 04.09.2018, 11:42 Uhr

In 40 Jahren keinerlei Probleme damit gehabt, nur als das Thema vererben an die Enkel aufkam, da war es nötig für eine Anerkennung.

Selbst in Krankenhäusern wird kein Nachweis verlangt. Weder Früher noch Heute.

Praktische Erfahrung versus irgendwas gesetzl. Geschriebenes.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Lewanna am 04.09.2018, 13:05 Uhr

Wir waren bei der Geburt unserer Kinder auch noch nicht verheiratet.

Natürlich haben vor der Geburt schon die Vaterschaft anerkennen lassen. (Und gemeinsames Sorgerecht, aber das ist ja nicht so wichtig.)

Was ist denn, wenn der Mutter bei der Geburt was passiert?
Als Vater hat er dann zwar keine Pflichten aber auch keine Rechte.

Wenn das Jugendamt dich anschreibt, damit du den Vater angibst, würde ICH nicht lügen.
Wer Kinder in die Welt setzt, sollte sich auch darum kümmern (auch finanziell) und das nicht auf den Staat abwelsen.

Wie steht dein Freund dazu?
LG

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von golfer am 04.09.2018, 15:54 Uhr

er nicht Vazter sie nicht Oma...lach....ich würde keinerlei Kontakt mehr zu dieser dümmlichen Person pflegen.....uch würde sie niemals das Kind sehen....wehret den Anfängen....und wenn er nicht indie Pötte kommt.....genau so.....und lass die ja das allinige Erzeihungrechr geben.....

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von Felica am 04.09.2018, 19:42 Uhr

Er muss gar nichts vor Ort, er kann es nicht mal selbst wenn er will.

Wenn die Mutter bei Geburt ledig ist, wird in die Geburtsurkunde automatisch nur sie eingetragen. Außer der Vater war vor Geburt beim Amt und hat alles erledigt. Du kannst nicht im Kreissaal oder bei der Anmeldung sagen, ach ja Hr. Meier ist der Vater und der wird dann eingetragen. Geht nicht. Das geht nur beim Amt oder Notar.

Nach der Geburt gibt es dann zwei Wege. Das JA schreibt einige Zeit nach der Geburt einen netten Brief bei der sie dann die Mutter anbieten ihr bei rechtlichen Dingen bei zu stehen und sie zu beraten. Dann kann Frau denen sagen, alles OK, oder nicht OK und sie nutzt das Angebot, sie kann den Brief einfach vergessen oder sie kann den Mann bitten doch endlich einen Termin beim Amt zu machen damit das Thema Vaterschaft vom Tisch ist. Das war es.

Interessant wird es in dem Moment wo die Frau dann hingeht und Unterhaltsvorschuss beantragt, Hartz4 und ich meine auch so was wie Wohngeld und anderes. Dann, erst dann wird das Jugendamt hellhörig und sagt, aber da war doch noch das Thema mit der Vaterschaft. Das müssen wir erst klären und dann überlegen wir ob wir zahlen.

Nutzt Frau vorher schon das Angebot vom Amt wegen Unterstützung, ja dann schreiben die den Vater an und mitten ihn entweder freiwillig die Vaterschaft an zu erkennen. Oder sie beantragen einen richterlichen Beschluss wo dann per Vaterschaftstest die Frage geklärt wird. Den Weg gehen die meisten Frauen aber nur dann, wenn die Beziehung eh schon aus einander ist. Die wo die Beziehung noch aktiv ist, warten meistens ab ob der Mann sich mal bequemt, mit mehr oder weniger in den Hintern treten. Wie gesagt, solange keine Sozialmittel bezogen werden ist es in der Hinsicht dem JA auch egal.

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Re: Kein Schwachsinn

Antwort von Felica am 04.09.2018, 19:47 Uhr

Nichts gepeilt. Und außerdem inzwischen lange überholt. was vor 40 Jahren galt muss heute nicht mehr aktuell sein.

Klar interessiert es im KH niemanden ob da ein Vater bekannt ist. Wozu sollte es für das KH auch wichtig sein. Aber wenn du finanzielle Mittel vom Staat bekommst, musst du den Vater entweder angeben oder eine Straftat begehen indem du wissentlich den Namen verschweigst. Wenn du Bock auf Knast hast und hohe Geldstrafe, dann ist das ein guter Tipp. Allen anderen rate ich dazu, lieber bei der amtlichen Frage nicht zu lügen und zu sagen, Vater ist unbekannt.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlungspflicht-Unterhaltsvorschuss-bei-falschen-Angaben--f260656.html

Also erzähl keinen Blödsinn wenn du keine Ahnung davon hast oder nur deshalb Glück hattest weil niemand genauer nachgefragt hat.

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@F

Antwort von reblaus am 04.09.2018, 20:54 Uhr

Du hast nicht richtig gelesen: der Ausgangsposterin geht es nicht darum Geld vom Staat zu beantragen.
Das finanzielle können die Eltern privat regeln, da hat der Staat nix zu melden. Es wird nur dann schwierig, wenn man sich nicht einigen kann und der eine etwas möchte was der Andere nicht will. Nur dann braucht man diesen Schwachsinn und beim Vererben.
Ich habe weder meine Mutter noch ich haben Unterstützung vom Staat bezogen. Mein Vater hat immer seinen Teil in Geld oder Präsenz beigetragen. Und warum sollte ein Kind nur wissen wer der Vater ist, wenn der in der Geburtsurkunde steht.... bei vielen sieht an die Vewandtschaft sowieso im Phänotyp. Und es reicht doch, wenn die Eltern dem Kind sagen, daß sie seine Eltern sind....

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Re: @F

Antwort von Felica am 04.09.2018, 21:20 Uhr

Deine Aussage ist aber falsch. Die Vaterschaftsanerkennung ist eben nicht für den Staat wichtig. Sie ist vor allen für das Kind wichtig. Den dieses sichert seine Rechte. Für den Staat gilt nur das was schwarz auf weiß da steht. Stirbt ein Elternteil ohne das diese Dinge geklärt sind, kann es zu spät sein das zu klären. Spätestens dann wird es aber wichtig, egal wie oft die Eltern vorher gesagt haben, klar das ist dein Vater, das wissen wir alle, nur den Arsch dazu zu dir zu stehen, den hatte er nicht. Stirbt dein Vater, darfst du zB deutlich höhere Erbschaftssteuer zahlen. Als anerkanntes Kind sind die Freibeträge höher. Falls ein Testament vorliegt, sonst erbst du gar nichts. Den der Typ ist rechtlich nicht dein Vater. Völlig egal was er dir ein Leben lang gesagt hat.

Deine Mutter mag Glück gehabt haben. Hier lebt die Mutter des TE bereits von Sozialgeldern. Das der Mann der TE also in Geld schwimmt dürfte eher unwahrscheinlich sein. Die Chancen das die TE irgendwann auf Sozialgelder angewiesen sein wird, also extrem hoch. Das Kind kann sich dann sicherlich von dem Satz: Ja der ist zwar dein Vater, aber dazu stehen will er nicht, sein tägliches Brot kaufen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von kunigunde am 08.09.2018, 9:46 Uhr

Ich würde nicht wollen, dass in der Geburtsurkunde „Vater unbekannt“ steht. Das wär mir irgendwie auch peinlich. Für mein Kind würds mir auch sehr leid tun. Ich will Leute nicht abwerten, die ihr Leben auf den Bezug von Sozialgeld planen, aber für mich käme das nicht in Frage, auch würde ich nicht wollen das mein Kind mit dieser Sichtweise aufwächst.

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@kunigunde

Antwort von Leena am 08.09.2018, 10:08 Uhr

Da steht nicht "Vater unbekannt", da steht einfach nur gar nichts. War zumindest bei meiner Tochter so. Da gab es, juristisch, schlicht keinen Vater. Sozialleistungen haben wir trotzdem nicht bezogen - okay, wenn Du nicht Kindergeld und Erziehungsgeld, das unabhängig von einem vorhandenen oder nicht-vorhandenen Vater gezahlt wurde, als "Sozialgeld" deklarierst.

Wenn in (amtlichen) Formularen nach dem Vater gefragt wurde, habe ich immer "Vaterschaft nicht anerkannt / festgestellt" hingeschrieben, was ja nun auch genau der Wahrheit entsprach, und gut war's.

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Re: @kunigunde

Antwort von zwergchen84 am 09.09.2018, 16:54 Uhr

So hat eine Freundin von mir das auch. Sie ist lange Zeit AE gewesen(fast 12 Jahre), der Erzeuger ihres Sohnes will von ihm nichts wissen. Er hat weder die Vaterschaft anerkannt noch das Sorgerecht gewollt. Für ihn existiert der Junge schlicht nicht. Er hat noch ältere Kinder und jüngere wohl auch, für die er jedoch das Sorgerecht hat und die Vaterschaft ebenfalls anerkannt hat. Meine Gedanken dazu spare ich mir mal lieber...

Sie bezieht lediglich Kindergeld, ist inzwischen Ärztin ;)

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Re: @kunigunde

Antwort von golfer am 10.09.2018, 13:15 Uhr

is ber doof von deiner Feundng..es geht um das GEld ihres Kindes ggf über Erbansprüche...

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@golfer

Antwort von Leena am 10.09.2018, 13:34 Uhr

Vielleicht ist es aber auch nicht doof, wenn nichts da ist, worauf man Erbansprüche erheben könnte - im Gegenzug aber eventuell der Nachwuchs für den finanziell bedürftigen Vater eintreten müsste.

Kann man so pauschal doch nicht sagen, ob "doof" oder nicht.

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Re: @golfer

Antwort von zwergchen84 am 10.09.2018, 15:04 Uhr

Danke Leena, das ist nämlich der Hauptgrund. Warum sollte der einzige Junge, den er nicht anerkennt, später für seinen Erzeuger evtl. zahlen müssen? Der Mann will rein gar nichts von dem Jungen wissen. Es kam nie ein Anruf, nie eine Karte oder vergleichbares. Kontaktversuche ihrerseits sind immer abgeblockt worden.
Zudem hat sie sich was aufgebaut, da wäre es schade, wenn Junior später alles für den Erzeuger verkaufen müsste, damit er diesen unterstützen kann. Auch wenn da noch 4 weitere Kinder sind, heisst es ja nicht das er nicht zahlen müsste.
Wir sehen es hier. Trotz 10 Kinder, davon noch 9 lebend, könn(t)en nur zwei für ihre Mutter aufkommen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung - Schwiegermutter

Antwort von kirshinka am 11.09.2018, 9:24 Uhr

Da unterschreibe ich mal 100%

Und die parasitäre Schwiegermama würde ich links liegen lassen!

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