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Geschrieben von fiammetta am 26.04.2011, 21:28 Uhr

Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT

Hi,

im gerichtlichen Streitfalle wird dennoch nach Kindswohl entschieden und damit haben die Eltern die weitaus besseren Karten. Urteile zugunsten der Großeltern wurden bislang höchst selten gefällt.

LG

Fiammetta

 
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