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Geschrieben von +emfut+ am 26.04.2011, 17:44 Uhr

susi

Doch, aber sie müssen eine Bindung zum Kind nachweisen und belegen, daß der Umgang dem Kindeswohl dient (es reicht NICHT, daß der Umgang nicht schadet - an dem Punkt unterscheiden sich Großeltern von Eltern).

http://verstossene-grosseltern.de/html/monalisa.html

Gruß,
Elisabeth.

 
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