Geschrieben von +emfut+ am 26.04.2011, 17:44 Uhr |
susi
Doch, aber sie müssen eine Bindung zum Kind nachweisen und belegen, daß der Umgang dem Kindeswohl dient (es reicht NICHT, daß der Umgang nicht schadet - an dem Punkt unterscheiden sich Großeltern von Eltern).
http://verstossene-grosseltern.de/html/monalisa.html
Gruß,
Elisabeth.
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- Schwiegmutter vs. Ehefrau - hari029 26.04.11, 17:09
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Schnitte78 26.04.11, 17:17
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Susi0103 26.04.11, 17:34
- susi - Schnitte78 26.04.11, 17:37
- Schwachsinn - Rho 26.04.11, 17:41
- Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT - Susi0103 26.04.11, 18:13
- Re: Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT - fiammetta 26.04.11, 21:28
- Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT - Susi0103 26.04.11, 18:13
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Susi0103 26.04.11, 17:34
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Rho 26.04.11, 17:44
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Schnitte78 26.04.11, 17:51
- Könnte es sein, dass Du nicht ganz unschuldig bist? - Butterflocke 26.04.11, 17:53
- Hätte sicher noch etwas Gutes: - Butterflocke 26.04.11, 18:01
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - hasebaer 27.04.11, 11:24
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Schnitte78 26.04.11, 17:17
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