von Susi0103 am 26.04.2011, 18:12 Uhr |
revidiere
Nach § 1685 BGB haben sie ein Umgangsrecht tatsächlich wohl nur dann:
Ein Recht der Großeltern auf Umgang, d. h. die Enkel regelmäßig zu sehen, besteht nur dann, wenn es zwischen Großeltern und Enkel eine enge Bindung, die über das normale Maß der Bindung zwischen Enkeln und Großeltern hinaus geht, besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Großeltern die Kinder in der Woche regelmäßig versorgen.
Quelle: http://www.lawyers-poppe.de/publikationen_details.php?Kunde=405&Modul=13&Art=0&ID=303&GID=118
Aber die Urteile scheinen von Gericht zu Gericht unterschiedlich auszufallen, daher würde ICH als Oma es zumindest versuchen...
Lg, Susy
- Schwiegmutter vs. Ehefrau - hari029 26.04.11, 17:09
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Schnitte78 26.04.11, 17:17
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Susi0103 26.04.11, 17:34
- susi - Schnitte78 26.04.11, 17:37
- Schwachsinn - Rho 26.04.11, 17:41
- Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT - Susi0103 26.04.11, 18:13
- Re: Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT - fiammetta 26.04.11, 21:28
- Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB oT - Susi0103 26.04.11, 18:13
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Susi0103 26.04.11, 17:34
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Rho 26.04.11, 17:44
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Schnitte78 26.04.11, 17:51
- Könnte es sein, dass Du nicht ganz unschuldig bist? - Butterflocke 26.04.11, 17:53
- Hätte sicher noch etwas Gutes: - Butterflocke 26.04.11, 18:01
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - hasebaer 27.04.11, 11:24
- Re: Schwiegmutter vs. Ehefrau - Schnitte78 26.04.11, 17:17