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Geschrieben von teddyy23 am 09.05.2008, 18:52 Uhr

Umgangsrecht

hallo,
der erzeuger meines sohnes hat sich fast 3 jahre nicht um das kind gekümmert. den unterhalt zahlt er nun nach langen problemen ans jugendamt. nun habe ich post bekommen das er beistand beim jugendamt beantragt hat. ich soll mich jetz mit ihm an ein tisch setzen und überalles reden. hallo was denken die sich dabei. mein sohn will nix mit ihm zu tun haben. grund: sein erzeuger hat mich vor kurzem richtig dumm auf der straße vor ihm angemacht. weiß echt nicht was ich machen soll

 
21 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von annikala am 09.05.2008, 20:10 Uhr

wie alt ist dein Kind denn?

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Ivonnche am 10.05.2008, 8:37 Uhr

Ich glaub so richtig viel kannst du da garnicht machen aber ich geb dir den Rat wenn ein Termin beim Jugendamt ansteht gehe auf jeden Fall hin!

Ich habe damals mit der Scheidung das Alleinige Sorgerecht bekommen da sich mein Ex mann auch nicht gekümmert hat. Mitlerweile sind das 5 Jahre die meine Tochter ihren Erzeuger nicht gesehen hat aber meine zuständige Dame beim Jugendamt sagte mir immer auch wenn ich das alleinige Sorgerecht habe hat er auch noch Rechte solange er zahlt! Allerdings ist es bei mir so das ich noch nie einen Cent von meinem Ex gesehen habe. Mein Kind bekommt Unterhaltsvorschuss den er irgendwann wohl mal zurückzahlen muss.

Tja das leben ist manchmal auch etwas ungerecht. Warum hat er sich denn nicht früher gemeldet und kommt jetzt erst??? Ich würde vor der Jugendamttante auch deine Situation mit ihm klären damit sie weiß wie er mit dir umgeht. Du kannst darauf bestehen das du bei jedem Treffen mit deinem Kind dabei bist und ich würde mir dann auch noch eine Freundin oder so mitnehmen das ihr niemals allein seid!!!

Upps ist jetzt etwas lang geworden aber ich hoffe du lässt dich nicht entmutigen. Sei stark und steh das durch!

lg Ivi

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Leena am 10.05.2008, 9:33 Uhr

Zum einen - Umgangsrecht hat nichts damit zu tun, ob jemand Unterhalt zahlt oder nicht.

Zum anderen - Euer Sohn will nichts mit seinem Vater zu tun haben, weil sein Vater Dich auf der Straße vor Eurem Sohn "richtig dumm angemacht" hat? An sich würde ich sagen - das war eine Sache zwischen dem Vater und Dir und hat nichts mit Eurem Sohn zu tun, oder? Wie ist denn das Verhältnis zwischen Vater und Sohn, wie gut kennen sie sich denn,..?

Gesprächsbereitschaft fände ich schon wichtig... :-(

(Wobei ich zugeben muss - mein Ex und ich haben es auch nicht geschafft, Eltern- und Paarebene zu trennen. Er kann mir jetzt auch nach bald 10 Jahren nicht verzeihen, dass ich es gewagt habe, ihn in der Schwangerschaft zu verlassen, und er hat unser Kind noch nie gesehen, weil er mit mir nichts zu tun haben will... Aber wenn er je ankäme und den Kontakt suchen würde - versuchen würde ich es... gerade beim Jugendamt, wenn es ein "moderiertes" Gespräch sein könnte. Ganz im Ernst.)

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Re: Umgangsrecht

Antwort von teddyy23 am 10.05.2008, 12:39 Uhr

also mein sohn ist 6 jahre. kennen tut er seinen sohn nicht. das letzte mal gesprochen mit einander haben sie da war er fast 3 jahre. noch dazu muss ich sagen er wohnt nur eine strasse von mir weiter. er läuft dem kind fast jeden tag übern weg.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Sonja31 am 10.05.2008, 14:24 Uhr

Dass man sich mit dem Ex nicht mehr versteht ist normal, sonst hättet ihr euch nicht getrennt.
Du musst ihn auch nicht mögen, aber er ist der Vater von Deinem Kind!

Sei mir nicht böse, aber es geht in dem Fall nicht um Dich, nur ums Kind!
Dein Sohn sollte die Chance haben ihn selbst (wieder) kennen zu lernen, lass Deinen Sohn entscheiden ob er seinen Vater cool oder doof findet:-)

LG

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Re: Umgangsrecht

Antwort von teddyy23 am 11.05.2008, 0:21 Uhr

er hat selbst entschieden und zwar das er ihn nicht sehen will, weil er seinen papa hat. bin ja seit knapp 3 jahren in einer neuen beziehung und das ist sein papa und kein anderer. ich glaube nicht das immer zu gunsten vom kind gehandelt wird beim jugendamt oder gericht. klar es geht um mein sohn aber er kennt ihn nicht und will ihn nicht kennen lernen. grund bin nicht icht sondern die aktion das er mich vor meinen kids auf der starsse total dumm angemacht hat. an diesem tag habe ich aber auch leider meinen sohn darüber aufgeklärt das sein papa nicht sein papa sei. habe ihm bilder gezeigt habe ihm gesagt das wir uns nicht mehr lieb hatten und deshalb nicht mehr zusammen leben. und dann das ding. heul.

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Was ne frage...

Antwort von papi-ralf am 11.05.2008, 8:19 Uhr

Erstmal vorweg, Dein Sohn hat ein recht drauf seinen Vater kennen zulernen! Unvoreingenommen! Egal wie Ihr euch versteht. Du solltest auch nicht hingehen und in Gegenwart Deines Sohnes schlecht von seinem Vater reden. Du schaffst damit Psychische Probleme für Deinen Junior.

Meiner Meinung nach hat das nichts damit zu tun was war und ob er Unterhalt bezahlt.
Wenn es danach gehen würde, dürfte meine Exfrau Ihre Kinder auch nicht sehen und kein Kontakt haben, den die zahlt auch nicht und kümmert sich nen scheiß um wichtige Ding... Sogar jetzt am Muttertag Wochenende, Sie hat versprochen die Kinder abzuholen, hält Sie nicht was Sie verspricht und hat meine zwei Kinder damit mehr als nur traurig gemacht!!!
Ein Gespräch beim Jugendamt ist nicht verkehrt, die sitzen eigentlich nur dabei und versuchen zu vermitteln um damit Ihr eventuell eine Einigung und Lösung für euer Problem mit dem Umgang des Kindes findet.

Dein Junior ist erst 6 Jahre alt, kennt seinen Papa nicht bzw. kaum, wenn er und Du Dich seht macht Ihr euch dumm an... wie sollte der Junge dann auch zu Ihm wollen??? Fass Dir mal an die Nase und überlege was Du Deinem Kind, das Du ja sicherlich sehr liebst, antust!

Also, zum wohle des Kindes, unternimm alles dafür das es zwischen Vater und Sohn zu einem positiven Verhältnis wird, wenn es auch nicht leicht wird für Dich. Denk immer daran, Du machst es für Deinen Sohnemann... Du wirst mit ziemlicher Sicherheit irgendwann die Quittung erhalten...

Nebenbei erwähnt, würdest Du wahrscheinlich im alleinerziehend Forum mehr erfahrene Antworten erhalten und mehr Personen vorfinden die das alles auch schon mitgemacht haben und es noch tun.

LG
Ralf

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Re: Was ne frage...

Antwort von teddyy23 am 11.05.2008, 8:47 Uhr

Dein Junior ist erst 6 Jahre alt, kennt seinen Papa nicht bzw. kaum, wenn er und Du Dich seht macht Ihr euch dumm an... wie sollte der Junge dann auch zu Ihm wollen??? Fass Dir mal an die Nase und überlege was Du Deinem Kind, das Du ja sicherlich sehr liebst, antust!

dazu muss ich dir sagen er macht micht vor meinen kids auf der strasse dumm an nicht ich ihn. was tue ich mein kind damit an? er hat sein vater. für ist sein erzeuger ein fremder mann

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Leena am 11.05.2008, 9:11 Uhr

Mein ältestes Kind ist jetzt neun Jahre alt, und es hat seit fünf, sechs Jahren auch seinen "Papa", der es auch adoptiert hat und alles, und mit dem ich auch noch zwei weitere Kinder habe. Aber mein Kind weiß trotzdem (von Anfang an), dass Papa früher eben noch nicht da war, und dass es einen anderen, ersten (leiblichen) Vater hat.

Und nein, ich erzähle meinem Kind nichts von dem, was zwischen uns an hässlichen Dingen so passiert ist, und ich versuche, wirklich nicht irgendwie "abwertend" vom leiblichen Vater zu sprechen. Ich zeige auch alte Fotos und alles...

Und soll ich Dir etwas sagen? Mein Kind interessiert sich auch für seinen leiblichen Vater. Klar, da sind auch jede Menge ambivalente Gefühle da, irgendwo auch eine gewisse Wut, warum der Vater es in 9 Jahren nie geschafft hat, es auch nur einmal zu sehen,... diese Wut ist ja auch verständlich. Aber daneben ist auch ein großes Maß an Interesse da, eine Neugierde auf den eigenen leiblichen Vater,... Mein Kind würde sich jedenfalls freuen wie Bolle, wenn sein Vater es irgendwann einmal sehen wollte, auch wenn es ihn wahrscheinlich mit einer ganzen Menge Vorbehalte entgegen treten würde.

Wirklich, ich finde es wichtig, dass ein Kind die Chance bekommt, seinen "Erzeuger" kennen zu lernen, wenn das geht.

Und, ganz im Ernst, ich glaube nicht, dass ein 6- bis 10-jähriges Kind wirklich entscheiden kann (oder entscheiden muss), ob es sein leibliches Elternteil kennen lernen möchte. Wenn Dein Kind "gelernt" hat, Mama bleibt immer bei mir, und mein "Erzeuger" hat uns im Stich gelassen und schimpft nur - warum sollte es diesen "Erzeuger" dann kennen lernen wollen und dabei auch noch riskieren, etwas zu tun, von dem es ganz deutlich spürt, dass Mama das nicht will - und es hat doch nur Mama und will die um keinen Preis verärgern oder gar verlieren... was ist das denn für eine Wahl?!?

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Re: Was ne frage...

Antwort von papi-ralf am 11.05.2008, 9:18 Uhr

Dann ist es an der Zeit das Du was dafür tust das er Kontakt mit seinem richtigen Vater bekommt!

Versteh das jetzt nicht falsch, ich sage damit nicht das Du nicht wolltest das er seinen richtigen Vater kennenlernt!

Jetzt hat jedoch der LEIBLICHE Vater allem Anschein nach einen Sinneswandel und jetzt liegt es an Dir zu erkunden ob es den das richtige ist, mit dem Jugendamt zusammen. Sprich mit Ihm im beisein des JA und stelle klar was Dir für Deinen Junior am Herzen liegt, unter anderem auch das dumme angemache auf der Straße von seiner Seite aus. Das hat er zu unterlassen... weil es eben nicht gut ist für euer gemeinsames Kind!

Tja, ist nicht einfach die Situation... aber als Mutter hast Du nunmals die Pflicht dies Konflikte und Probleme für Dein Kind zu meistern...

Ich beneide Dich sicherlich nicht um Deine Situation... alleine dem Junior zu erklären "DAS ist Dein Papa und DAS Dein "Pflegepapa"...

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umgang

Antwort von *berni* am 11.05.2008, 11:47 Uhr

mein Ex hatte seinen sohn von 18monate bis 3 Jahre nicht gesehen. Bei der Scheidung wurde er dazu verdonnert ihn jede woche 2-3 stunden zu besuchen. nach 6monaten dann sollte mein sohn auch bei ihm übernachten können.

Ich war wie vor den kopf geschlagen . alles halb so schlimm. er kommt jetzt seit 3 Jahren seinen sohn bei mir zu hause besuchen. 1 mal im Monat höchstens. allein war er mit ihm noch keine sekunde. will er auch nicht. inzwischen ist es so, daß wir gemeinsam nen kaffee trinken (der mann hat mal gesagt er bringt mich um) und über unser Kind lachen können.

Und wenn ich sehe wieviel spaß es dem Kleinen macht mit ihm zu spielen und ich ihm das verweigern wüdre. er muß doch die Mögliuchkeit haben ALLE seine gene zu lieben, dh. sich zu lieben und das geht nur, wenn er ein positives bild von seinem leiblichen vater bekommt.

Ich hätt nie gedacht daß das geht. Und glaub mir, das Jugendamt ist nicht gegen dich. Erkäre was du willst (zB ds Kind mit dem vater nicht allein lassen, regelmäßigkeit an Tagan an denen es DIR passt und an einem Ort an dem es dir passt)

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nachtrag

Antwort von *berni* am 11.05.2008, 11:50 Uhr

Hab auch seit über 4 Jahren ne neue Partnerschaft. Mit einem 2. Kind. Sein Papa ist Papa und er wird es immer bleiben und sein Freund der Mario ist sein alter papa, der kommt immer zum spielen.

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Ich vertrete da eine etwas andere Meinung.

Antwort von cata am 12.05.2008, 16:15 Uhr

Warum sollte man in so einem Fall nicht einen Schlusstrich ziehen, wenn einem wohler dabei ist.
Ich bin fuer geordnete Verhaeltnisse, deshalb hat mein neuer Mann auch mein Kind aus erster Ehe adoptiert, was natuerlich auch erbrechtliche und andere Gruende hat. Sie hat somit seit sie 5 ist einen "richtigen" Vater. Und um schon vorher dieses Umgangs-Theater zu vermeiden, bin ich nach der Trennung weit weg gezogen. Ich kann Vaeter verstehen, die sich darueber aufregen, aber ich bin fuer eine klare Linie, und mein erster Mann hat in unserem Leben nichts mehr verloren, dafuer hat er auch nie was getan.
Was ich damit sagen will, das Jugendamt und das Gericht koennen hier beschliessen was sie wollen. Wenn du die Tuer nicht aufmachst und nicht mit ihm redest, kann dir keiner was. Ich hab noch nie davon gehoert, dass Umgangsrecht mit Polizeigwalt durchgesetzt wird. Hier wird immer zum Wohle des Kindes gehandelt.

Cata

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meine liebe cata

Antwort von vallie am 12.05.2008, 18:58 Uhr

da täuscht du dich aber ganz gewaltig.
selbst eine adoption hebt das umgansrecht nicht auf, ich habe mich da schon genauestens erkundigt und wenn man gerichtlich angeordneten umgang vereitelt, kann es durchaus zu zwangsgeld oder polizeigewalt kommen.

und das wohle des kindes, herzi, darüber entscheiden richter, die ein kind ein-, zweimal zu gesicht bekommen.
glaubst nicht?
kannst meine geschichte im ae nachlesen.

und: nicht jeder kann wie du nach amerika ziehen....

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Re: meine liebe cata

Antwort von cata am 12.05.2008, 19:23 Uhr

nee vallie, bei einer stiefelternadoption gibts kein umgangsrecht des leiblichen vaters mehr, da irrst du dich. das habe ich hier schriftlich. man kann auch seinen willen auf diplomatische art und weise durchsetzen. und in amerika lebe ich ja nicht sooo lange.
dass mein ex erin ar... ist, das sag ich weder ihm noch meiner tochter. ausserdem wissen wir weder wo und ob er ueberhaupt noch lebt.

cata

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nochwas

Antwort von cata am 12.05.2008, 19:30 Uhr

ich war damals 500km weit weg, hatte offiziell kein telefon. somit war schriftverkehr zw. jugendamt, kindsvater und mir angesagt. dazu hatte ich nen job und nicht immer zeit, und wenn er das kind sehen wollte, musste er zu der ganzen fahrerei auch noch im hotel schlafen. was glaubst du, wie oft er das gemacht hat, arbeitslos und ohne geld. und gesetzesmuehlen mahlen langsam.
ich will sagen, es gibt mittel und wege. und als mutter sitzt man definitiv am laengeren hebel.

cata

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die sb des ja münchen land

Antwort von vallie am 12.05.2008, 19:31 Uhr

hat mir im september oder im august 2007 gesagt, nicht einmal eine adoption würde dieses umgangsrecht außer kraft setzen, da der kv nun mal der kv ist.

völlig egal, ob du weißt, wo dein ex wohnt, wenn er vor einem deutschen gericht sein umgangsrecht beantragt ( da muß er noch nicht mal klagen!!!)
hast du die akarte.
und ich gehe mal schwer davon aus, daß teddy deutsche ist und in deutschland wohnt.

kann dich nochmal an meine geschichte im ae verweisen.

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die mühlen

Antwort von vallie am 12.05.2008, 19:35 Uhr

haben schneller gemahlen, als mir lieb war.
wenn er nichts weiter unternommen hat/unternimmt/unternehmen wird, ist doch klasse, aber was, wenn NICHT???
wo kein kläger, da kein richter.

soweit ich mich erinnere ist deine tochter 10 oder 11. damals war das vielleicht anders, aber heute ist es so, wie ich es beschrieben habe. ich habe es durch. ich habe "gewonnen", weil er aufgegeben hat und ich einen anwalt, der verfahrensfehler aufgedeckt hat. hat mich ne stange geld und noch mehr nerven gekostet.

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Re: die sb des ja münchen land

Antwort von cata am 12.05.2008, 19:36 Uhr

mein ex hat in der adoptionsurkunde per unterschrift ganz klar auf umgangsrecht verzichtet. wie das jetzt ist, weiss ich nicht.
abgesehen davon haette ich da keine bedenken, der traut sich nicht mehr in meine naehe.

cata

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na das ist wieder was anderes

Antwort von vallie am 12.05.2008, 20:06 Uhr

der kv meiner tochter hasst mich abgrundtief, er will noch nicht mal mit mir SPRECHEN.
wenn er verzichtet hat, dann ist die sache auch klar.

ABER: soweit ist es bei teddy ja nicht, insofern kann sie sich wappnen, denn was WIR meinen, ist noch lange nicht das gleiche, was die richter meinen....

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Re: na das ist wieder was anderes

Antwort von kleened am 13.05.2008, 12:55 Uhr

Zum Wohle des Kindes wird schon lange nicht mehr entschieden.Mein grosser wärt sich mit allem was er hat,gegen seinen Erzeuger.Selbst ein Gutachter,das der Vater im nicht gut tut,hat den Richter nicht angehoben.Er sieht in regelmässig und ich darf das Theater regelmässig wieder ausbaden.
Ich liebee diese Gerichte.
Wie man sieht,das Gericht kann-einen dazu zwingen.

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