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von Leena  am 10.02.2014, 9:36 Uhr

Steuerklasse. ?

Bei miteinander verheirateten Eltern, die Steuerklasse IV haben, hat jeder Elternteil 1,0 Kind (Kinderfreibetrag) auf der Lohnsteuerkarte. Bei Steuerklasse III / V hat derjenige mit der III auf der Karte dann 1,0 Kind, der mit der V hat keinen Kinderfreibetrag.

 
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