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Geschrieben von silke68 am 02.04.2009, 14:01 Uhr

sorgerecht

hallo,
ein vater ohne sorgerecht,hat eigentlich nur die pflicht zu zahlen.die kinder zu sehen wäre keine (besuchs)pflicht,sondern ein (besuchs)recht.das kann eine mutter gewähren oder sie läßt es drauf ankommen und der vater muß es einklagen.und dann kommt es auf die umstände und den richter an,wie großzügig oder auch nicht großzügig das besuchsrecht erteilt wird.es heißt immer " alles zum wohl des kindes " gemeint ist aber "alles zum unwohl des kindes ".das hab ich selbst so erfahren.die rechte der väter stehen meist über dem wohl der kinder.leider.
liebe grüße,silke

 
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