Geschrieben von Mrs. Chocolate am 01.04.2009, 12:07 Uhr |
sorgerecht
Hallo,
er hat eine Unterhaltspflicht seinen Kindern gegenüber.
Darüber hinaus haben eure Kinder lt. BGB das Recht auf Umgang mit ihm. (Und das hat nichts mit alleiniger oder geteilter Sorge zu tun)
Der Vater hat zwar auch ein Umgangsrecht, welches jedoch schlecht in der Praxis erzwungen werden kann.
LG
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- sorgerecht - nicolh 31.03.09, 20:10
- Re: sorgerecht - knuddelmaus2309 31.03.09, 20:38
- Re: sorgerecht - thora2002 31.03.09, 20:40
- Re: sorgerecht - knuddelmaus2309 31.03.09, 20:51
- Re: sorgerecht - Mrs. Chocolate 01.04.09, 12:07
- Die Rechte hat das Kind nicht ER! - desireekk 01.04.09, 14:19
- Re: sorgerecht - silke68 02.04.09, 14:01
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