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Geschrieben von glückskugel am 30.12.2009, 12:51 Uhr

Nachtrag: einstweilige Verfügung

Nur in absoluten Ausnahmefällen (starker Kindeswohlgefährdung) wird durch eine einstweilige Verfügung das Sorgerecht des betreuenden Elternteils entzogen. Da kannst Du eigentlich ganz beruhigt sein. Das Hauptsacheverfahren läuft dann wie oben beschrieben mit Gutachter.

LG,
Stefanie

 
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