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Geschrieben von glückskugel am 30.12.2009, 15:01 Uhr

Darfst Du ;-)

Dafür darf ich erwähnen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Teil der elterlichen Sorge ist und somit ein Streit darum als "Sorgerechtsstreit" bezeichnet wird ;-)

Aber kurzum: Weder das ABR noch das komplette Sorgerecht wird mal eben so irgendwem wegen irgendwelchen Verdächtigungen entzogen.

LG,
Stefanie

 
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