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von MartaHH  am 15.06.2012, 10:16 Uhr

Kravallie!

hat natürlich recht

Dass der "Vermieter" (was nun im Fall der AP eben die Lebensgefährtin ist) mithilfe der Mietzahlungen später ein abbezahltes Haus hat, ist ja erstmal egal. Denn in jedem Fall müsste der Partner wohnen und dafür zahlen, und bei einem anderen Vermieter käme niemand auf die Idee, die Berechtigung anzuzweifeln.

Wenn er nun gar nichts hat, müsste er sich anders einbringen.

Ich würde auch weder das halbe Miteigentum übertragen noch ein Wohnrecht.

(Aber Kravallie, mal ehrlich: eure Ecke ist n büschen sehr teuer...)

 
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