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Geschrieben von CIaudiaUSA am 20.01.2005, 16:50 Uhr

Karl-Heinz/Zoll

Hi!

Ich frag mich immer, ab wann Zoll bezahlt werden muss, wenn ich meinen Freunden/Verwandten ein Paket schicke.

Der WErt betraegt meist nicht ueber 100 $.

Wuerde mich ueber eine Info freuen.

Gruss
Claudia

 
4 Antworten:

Re: Karl-Heinz/Zoll

Antwort von Karl-Heinz am 20.01.2005, 17:11 Uhr

Hi, Grundsätzlich ist immer alles Zoll/Mwst-Pflichtig. Ich habe gerade bei meinem Zollamt angefragt, es gibt Freimengen, nur konnte er mir nicht die höhe sagen. Habe dir aber eine E-Mail-Adresse herausgefunden. info@Zoll-infocenter.de
Die geben dir gerne Auskunft.
Wenn sie geantwortet haben, kannste mir gerne bescheid geben.
Habe dir meine Geschäfts-E-mail hinterlegt.

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Da kann ich helfen!

Antwort von Christiane mit Jasmin am 20.01.2005, 18:08 Uhr

Hallo Claudia,

ich arbeite beim Zoll und habe fast täglich mit Postsendungen aus Nicht-EU-Ländern zu tun.

alle (auch gewerbliche) Sendungen bis zu einem Gesamtwert von 22 € sind einfuhrabgabenfrei. Ausgenommen sind Tabak, Parfüm, Kaffee und Alkohol.

Bei ausschließlich privaten Sendungen liegt die Wertgrenze bei 45 €.

Zusätzlich dürfen innerhalb der Wertgrenze die folgenden Höchstmengen nicht überschritten werden:

Tabakwaren:

50 Stück Zigaretten oder
25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
10 Zigarren oder
50 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
Alkohol und alkoholhaltige Getränke:

1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine;
Parfüms/Eau de Toilette:

50 Gramm Parfüms oder
0,25 Liter Toilettenwasser;
Kaffee:

500 Gramm Kaffee oder
200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.

Ach ja - was noch wichtig ist: es muß sich um GELEGENTLICHE Sendungen handeln.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben!

LG Christiane

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Danke Euch!

Antwort von CIaudiaUSA am 20.01.2005, 23:01 Uhr

wow, das ist ja ein ding. was mach ich also, wenn der wert ca. 80 euro betraegt?

gruss
claudia

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Re: Danke Euch!

Antwort von Karl-Heinz am 21.01.2005, 8:39 Uhr

Du gibst den Inhalt und den Wert bei der Post an und die Abgaben werden dann bei Abholung vom Empfänger entrichtet

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