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Geschrieben von mamafürvier am 08.09.2009, 21:42 Uhr

Ich bin ein Dödel!

Hm... das Hingehen kannste dir schenken, denn du hast kein Anrecht auf Ersatz. 1. weil das Rückgeld nach Erhalt vor Ort geprüft werden muß und 2., weil du nichts anchweisen könntest.
Leider dumm gelaufen.
lG Kerstin

 
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