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Geschrieben von BiancaF. am 09.03.2010, 20:34 Uhr

Heiraten-noch Unterhalt für die Kinder?

Hallo ich schreibe zum ersten mal in diesem Forum und weiß auch gar nicht ob ich hier so richtig bin aber vielleicht weiß ja jemand eine Antwort auf meine Frage.
Also ich lebe in einer Beziehung und habe mit meinem Partner ein Kind (4Monate alt) , ich würde so gern meinen Partner heiraten aber seine Eltern sagen daß wäre ein Nachteil für ihn , weil ich nämlich noch zwei andere Kinder aus vorhergehenden Beziehungen habe. Für ein Kind bekomm ich vom Jugendamt UVG weil der Kindsvater nicht so viel verdient um Unterhalt zu bezahlen und für das zweite Kind zahlt der andere Kindsvater ganz regulär Unterhalt und wir haben eine gute Beziehung/Freundschaft zueinander. Ich versteh mich eigentlich mit allen noch gut ( Gott sei Dank )
Und wenn wir nun heiraten würden müßten die Väter/Vater nicht mehr den Unterhalt bezahlen.
Ist das so richtig?
Weiß da vielleicht jemand Bescheid?
Hoffentlich kann mir jemand helfen
Vielen Dank im Voraus

 
3 Antworten:

Re: Heiraten-noch Unterhalt für die Kinder?

Antwort von marie03 am 09.03.2010, 20:57 Uhr

hallo

das stimmt so nicht, ich glaub der unterhaltsvorschuss fällt weg, aber das kannst du ja dort erfragen.
wenn er die kinder adoptieren würde dann müssten die väter keinen unterhalt mehr zahlen, aber das wird ja nicht der fall sein.
ansonsten bekommen die kinder weiterhin den unterhalt.

gruß marie

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Re: Heiraten-noch Unterhalt für die Kinder?

Antwort von tigerchen05 am 09.03.2010, 21:36 Uhr

UVG fällt auf alle Fälle weg, schließlich kommt der neue Partner für das nichtleibliche Kind mit auf, der reguläre Unterhalt den der andere Vater zahlt, erhälst du aber weiterhin (steht dem Kind schließlich zu).Vorausgesetzt dein neuer Partner adoptiert das Kind nicht.

UVG fiel nach meiner Hochzeit weg, daher weiß ich das ganz genau.

LG Stefanie

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Re: Heiraten-noch Unterhalt für die Kinder?

Antwort von nachtcreme am 10.03.2010, 10:27 Uhr

Hi,
der unterhaltsvorschuss fällt weg,

aber er hat ja dann ne andere steuerklasse,also gleicht sich das denke ich aus,
und der andere vater von deinem kind muss weiterhin unterhalt bezahlen!!
is bei uns auch so

LG Julia

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