Geschrieben von Schnuffelentchen am 04.03.2009, 19:20 Uhr |
laßt euch nicht erwischen.....wer eine affäre hat bekommt keinen unterhalt....
Eine Affäre während der Ehe hat eine Frau bei der späteren Trennung den Unterhalt gekostet. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken jetzt entschied, habe die Frau dadurch die Ehe zum Scheitern gebracht. Die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann nicht zuzumuten.
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrennt lebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Ehefrau hatte gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen eingefordert. In diesem Fall habe die Frau die eheliche Solidarität verletzt, so die Richter.
Amtsgericht hatte zunächst Unterhalt bewilligt
Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte.
Ehefrau für Scheitern der Ehe verantwortlich
Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so dass eine intakte Ehe vorgelegen habe.
lg schnuffelentchen
Re: laßt euch nicht erwischen.....wer eine affäre hat bekommt keinen unterhalt....
Antwort von Fredda am 04.03.2009, 19:21 Uhr
Fallen wir da jetzt nicht Jahrzehnte zurück in die Zeit von "schuldig geschieden"?
Paßt gar nicht zu meinen Schmetterlingen
Gruß,
Fredda
Re: laßt euch nicht erwischen.....wer eine affäre hat bekommt keinen unterhalt....
Antwort von Suka73 am 04.03.2009, 19:25 Uhr
na, dann bin ich ja jetzt mal gespannt, wie viele leute bzw. männer, die unterhalt zahlen, ihr verfahren wieder aufrollen lassen. ich muss ehrlich sagen ich finde das urteil blödsinnig und an den haaren herbeigezogen. wer bitte möchte wie beweisen, dass die ehe nicht furchtbar am krieseln war, der mann die frau praktisch in eine affäre getrieben hat (aus welchen gründen auch immer, wer verbietet gefühle zu einem anderen menschen?
lg sue
Re: laßt euch nicht erwischen.....wer eine affäre hat bekommt keinen unterhalt....
Antwort von vallie am 04.03.2009, 19:36 Uhr
dann hatte ich ja noch schwein, ich habe nämlich trennungsunterhalt bekommen...trotzdem...nicht, daß mein exmann den jetzt zurückfordern kann!!!????
Re: laßt euch nicht erwischen.....wer eine affäre hat bekommt keinen unterhalt....
Antwort von Gucci75 am 04.03.2009, 19:37 Uhr
Naja, die Ex-Frau meines Mannes hat das schon so fertig gebracht. Er war 6 Monate im Ausland und sie war im 3. Monat schwanger als er zurück kam. Hatte sich in dieser Zeit in des Mannes besten Freund verguckt. Die Ehe wurde geschieden, Unterhalt gab es für die Frau auch nicht. Obwohl sie sich noch überlegt hatte, den AG (Bundeswehr) meines Mannes dafür in die Pflicht zu nehmen. Schließlich habe die ihn ja in den Auslandseinsatz geschickt.
Na, warum sollte man überhaupt jemandem Unterhalt zahlen????
Antwort von chartinael am 04.03.2009, 21:53 Uhr
versteh ich nich.
@Gucci....
Antwort von Moneypenny77* am 05.03.2009, 9:46 Uhr
...über den letzten Satz habe ich mich gerade köstlichst amüsiert... Danke!!!
Demnächst müssen die Soldaten, die in der Heimat bleiben, noch die Frauen ihrer Kollegen beglücken (natürlich unter staatlich-geförderter Verhütung), damit sie auch auf ihre Kosten kommen. *lach*