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Geschrieben von Patti1977 am 11.08.2010, 19:59 Uhr

Hat sich das nicht mit dem Urteil

Hallo,

ich habe beim Großen gemeinsames Sorgerecht mit getrenntlebenden KV. Habe jetzt bei der Kleinen ASR und bin mit deren Vater zusammen. Für mich sind die Unterschiede absolut minimal, da durch die Vaterschaftsanerkennung mein LG soviel Rechte hat wie Umgang, dass es für mich nur ein kleiner Schritt zum GSR ist.

Mit der Vaterschaftsanerkennung gibst du ihm einen großen Anteil an Rechten.

Erpressen lassen würde ich mich auch nicht. im trennungsfall kannst du übers JA gehen. Die Sache mit der Firma ist lächerlich, da eh jeder weiß, dass es sein Kind ist.

Nur was ist eure Beziehung wert, wenn ihr darüber keine Einigung findet? Trennt er sich, wird er gerichtlich gezwungen zur Anerkennung und er wird GSR erklagen. Dann habt ihr beide, was ihr wolltet bzw. nicht wolltet. Warum nicht friedlich?

 
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