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Geschrieben von Kalogo am 13.01.2006, 21:45 Uhr

Gefängnis und Vorstrafe

Hallo,

als wenn es "nur" um 250 Euro geht, kann der Gefängnisaufenthalt, der Deinem Freund droht, nicht so besonders lang sein. Das wird entweder Erzwingungshaft sein (wie der Name sagt : Das rettet auch nicht vor der Bezahlung, kann aber nur einmal angeordnet werden) oder Ersatzfreiheitsstrafe (damit wäre er die Geldstrafe dann los).
Auf alle Fälle hat er sich aber ewig nicht um eine Bezahlung gekümmert ! Von heute auf morgen wird beides nicht angeordnet.

"Vorbestraft" im Rechtssinne wäre er damit nicht. Als Vorstrafe gilt nur eine Strafe über 3 Monate Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze (= Verdienst von 3 Monaten).

Das nur mal zur Erklärung.
Ansonsten finde ich "unter Druck setzen" extrem mies !
Wenn Du ihm das Geld gibst, kannst (und solltest) Du jedenfalls eine kurze schriftliche Vereinbarung mit ihm treffen, daß das Geld nur geliehen ist und er zurückzahlen muß. Dafür reichen 2 Sätze und es würde Dir die Möglichkeit geben, von ihm notfalls vor Gericht die Rückzahlung einzufordern.

Alles Gute !
Julia

 
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