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Geschrieben von wauwi am 16.05.2011, 9:26 Uhr

brauche mal einen Rat

Ich habe den Eindruck, dass es vielmehr um die Ausbootung der Tochter im Erbschaftsfall geht......
Da gibt es aber gewisse Fristen zu beachten, sonst zählt der Eigentumsanteil deines Mannes doch noch mit zum Erbe (w/Schenkung). Zudem fällt zumindest der Anteil der Mutter in die Pflichtteilberechnung.
Dass Ihr im Falle des vorzeitigen Todes der Mutter mit einem unbezahlten Haus da steht, kann man durch den Abschluss einer Restschuldversicherung vermeiden.
Miteigentum bedeutet ja nicht automatisch, dass er auch im Hypothekn/Kreditvertrag steht, es sei denn, er beteiligt sich an der Finanzierung oder bürgt für seine Mutter. Wenn er das nicht tut, sehe ich, von dem Verhältnis zur Schwester mal abgesehen, keinen Hinderungsgrund.

 
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