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Geschrieben von vallie am 16.10.2007, 9:57 Uhr

@oma

bist du da?
ich hätte eine frage, es gibt antwort von der versicherung...

 
5 Antworten:

@vallie

Antwort von dieElle am 16.10.2007, 10:11 Uhr

Hallo!

Oma ist eine Nachteule! Oft ist sie eher später am Tag hier anzutreffen!
Im Zweifelsfall einfach mehrfach versuchen, oder einfach erzählen!

Habe die Geschichte verfolgt und bin schließlich selbst neugierig ;-)

Gruß,
dieElle

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na dann erzähl ich mal...

Antwort von vallie am 16.10.2007, 10:16 Uhr

die versicherung bietet nun eine außergerichtliche zahlung an, da sie den zeugen nicht gelten läßt ( schaden: 500€ brutto, angebot 250€ ).
ich weiß nicht, ob ich das machen soll???

hast du die vorgeschichte im kopf??

lg und danke

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Re: na dann erzähl ich mal...

Antwort von dieElle am 16.10.2007, 10:21 Uhr

Im groben ja, Einzelheiten jetzt sicherlich nicht. Dafür spukt mir insg. viel durch den Schädel zurzeit! ;-)

Ich bin gespannt, was Oma zu diesem Angebot sagt.
An Deiner Stelle wüßte ich auch nicht so genau, was ich tun sollte...

Vermutlich würde ich mich direkt an den Rechner schmeißen und Oma fragen *lach*

Grüßle, dieElle

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Hallo vallie

Antwort von Oma am 16.10.2007, 13:30 Uhr

Ja, ich weiß noch, was passiert ist.
Ich bin bzw. war keine Schadensachbearbeiterin, kann mir aber vorstellen, dass die Beurteilung in diesem Fall sehr schwierig ist. Ich sehe das Problem weniger darin, dass der Zeuge dein Mann (oder war es der Hausfreund? *ggg*) war, sondern darin, dass niemand gesehen hat, wie es genau passierte.

Auch wenn es noch so abwegig erscheint, REIN THEORETISCH wär es ja möglich, dass ein anderer den Schaden verursacht hat und der jetzt Beschuldigte nur zufällig deine Stoßstange berührt hat, ohne aber den Schaden verursacht zu haben.

Nachweisbar wäre das sicher durch ein Gutachten. Aber das kostet fast genauso viel wie die Reparatur, wer will sich das ans Bein binden?

Wäre der Schaden höher, würde ich bei bestehender Verkehrs-RS klagen. Ich gehe davon aus, dass die gegnerische Versicherung überhaupt nur wegen der "geringen" Schadenhöhe ein Kulanzangebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht macht und es bei einem größeren Schaden eher auf einen Prozess hätte ankommen lassen.

Wenn du seine Anschrift kennst, würde ich mal hinfahren und schauen, ob bei ihm vorn am Stoßfänger ein Schaden erkennbar ist. (Kann er natürlich längst repariert haben...).

Wenn ja, Foto machen mit dazugehaltener Tageszeitung (wegen Datum).

Nur in diesem Fall würde ich dann tatsächlich die Versicherng damit konfrontieren und Klageerhebung ankündigen.

Wenn das nicht möglich ist oder er keinen erkennbaren Schaden (mehr) hat, würde ich zähneknirschend das Angebot annehmen.
Denn es wäre durchaus möglich, dass du vor Gericht unterliegst. Da zählen nur Beweise, nicht der Augenschein.

Saudumme Geschichte...

LG Marion

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danke, oma!

Antwort von vallie am 16.10.2007, 18:39 Uhr

ich denke, die denken, ICH könnte dem anderen draufgeparkt sein.
auf der einen seite bin ich es echt leid, oft die dumme zu sein ( ebay-rechtsstreit, zwar gewonnen, aber die else hat die hand gehoben, rechtsstreit gegen ein autohaus, wegen verschwiegenen mängeln, vergleich, da dauer 2 jahre und auto immer weniger wert!) auf der anderen seite möchte ich das jetzt auch endlcih mal abschließen und 250€ sind besser als gar keine.

bei der anderen gschicht mach ich morgen einen prosecco auf ( da hat dann auch noch der hausfreund geburtstag *ggg).

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