Geschrieben von simon1516 am 12.09.2022, 15:17 Uhr |
Wann Elterngeld beantragen Vater 2 Monate
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Elterngeld als Vater. Meine Frau hat das Elterngeld ("ganz normal 12 Monate") bereits nach der Geburt beantragt. Da wir noch nicht genau wissen, wann ich als Vater meine zwei Monate nehmen möchte, habe ich noch kein Elterngeld beantragt. Reicht es, wenn ich das kurz vor meiner Elternzeit mache? Also ggf. dann, wenn das Baby bereits 10 Monate alt ist? Ich möchte kein Fristen versäumen. Gilt für mich auch, das Elterngeld 3 Monate rückwirkend bezahlt wird?
Danke vorab.
Viele Grüße
Simon
Re: Wann Elterngeld beantragen Vater 2 Monate
Antwort von Honey0222 am 12.09.2022, 15:38 Uhr
Hallo.
Ich habe auch 12 Monate elternzeit. Allerdings sind es nur 10 denn die ersten 8 Wochen zählen noch zum mutterschutz. Mein Freund wird die Monate 13 und 14 in elternzeit gehen und musste dies zusammen mit meinem Antrag einreichen. So wurde es uns von der Elterngeldkasse mitgeteilt.
Ruf doch mal bei Pro Familia oder bei der Elterngeldkasse an. Die können dir das ganz genau erklären
Re: Wann Elterngeld beantragen Vater 2 Monate
Antwort von Sonnenblume. am 15.09.2022, 9:15 Uhr
Du musst beim Arbeitgeber eine sieben Wochen Frist einhalten. Also mindestens 7 Wochen vor Beginn der elternzeit muss ein formlose schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber sein, in du die elternzeit für die ersten 2 Jahre festlegst. Am besten gibst du gleichzeitig das formularblatt vom elterngeldantrag,das vom Arbeitgeber auszufüllen ist,mit ab.
Den Antrag fürs elterngeld kannst du auch später einreichen. Wichtig ist nur, daß elterngeld nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. Es kann eine Weile dauern, bis der Antrag bearbeitet wird und das Geld kommt.
Als Mann, der nicht direkt nach der Geburt in elternzeit geht, hast du das Glück, das Geburtsurkunde, Geburtsdatum etc alles schon vorhanden ist. Also du den Antrag schnell und vollständig einreichen kannst.
Eine gute Zeit in der elternzeit wünsche ich dir!
Fragen zum elterngeld kannst du sonst auch direkt bei der Elterngeldstelle beantworten lassen.
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