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Geschrieben von Lola2501 am 12.12.2013, 12:32 Uhr

Schon zum wiederholten Mal keine Heizung - welche Rechte haben wir?

Hallo alle zusammen!

Schon zum 4. Mal in diesem Herbst/Winter fällt unsere Heizung aus und wir haben kein warmes Wasser. Das Problem wurde jeweils immer am Abend des selben Tages vom Vermieter gelöst. Danach lief die Heizung wieder. Das letzte Mal, dass es passiert ist, liegt erst 2 Wochen zurück.

Tagsüber (Da kann der Vermieter nicht kommen.) haben wir hier knapp 14 Grad in der Wohnung. Ich finde, dass das eine Zumutung ist, auch wenn abends die Heizung jedes Mal wieder ging.

Wir haben ja auch ein kleines Kind (28 Monate).

Welche Rechte können wir geltend machen?

Danke und LG
Lola

 
2 Antworten:

Re: Schon zum wiederholten Mal keine Heizung - welche Rechte haben wir?

Antwort von tina70 am 12.12.2013, 16:56 Uhr

euch steht mietminderung glaube ich zur verfügung. aber da das immer so kurz ist, aber häufig, würde ich mich da mal erkundigen beim mieterschutzbund.

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hilfreicher Link

Antwort von mf4 am 14.12.2013, 0:20 Uhr

http://www.wiwo.de/finanzen/mietrecht-die-heizung-faellt-aus-ab-wann-gilt-mietminderung/5229122.html

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