Rund ums Kleinkind - Forum

Rund ums Kleinkind - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Lilli2512 am 26.08.2015, 14:06 Uhr

Arbeitslosengeld 1

Hallo

Meine Frage ist ... Ich bekomme zum 01.9.15 kein Elterngeld mehr mir steht aber noch Arbeitslosengeld 1 zu kann ich das beantragen obwohl ich noch nicht arbeiten gehen kann ? Ich hab kein kitaplatz und möchte die kleine auch noch nicht Weg geben dafür hab ich ja kein Kind bekommen um sie mit 1 irgendwo hin zu bringen ... Man kann ja Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 gleichzeitig beantragen obwohl man nicht arbeiten gehen kann kann man das auch ohne Elterngeld beantragen obwohl ich nicht arbeiten gehen kann ? Oder muss ich zu harzt 4 ?

 
16 Antworten:

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von mf4 am 26.08.2015, 14:26 Uhr

ALG1 gibt es, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von DannaM am 26.08.2015, 15:10 Uhr

Auch beim Arbeitslosengeld 2 ( harz4) werden sie dich auffordern arbeiten zu gehen.
Elternzeit ohne Elterngeld wird dir das Arbeitsamt sicher weder mit alg1 noch alg2 finanzieren wollen.

Auch wenn das Mutter Herz blutet wirst du um eine Betreuung nicht rum kommen.

Du kannst ALG 1 gleich beantragen, wenn du noch keine Betreuung hast wirst du sicher Unterstützung bekommen eine zu finden.
Würde gleich zum Arbeitsamt gehen. Die Bearbeitung bis du Geld bekommst kann dauern. Normal ist es jetzt schon sehr knapp.

Letzten war noch ein Bericht im Fernsehen das sogar ALG 2 Anträge bis zu 12 Wochen dauern können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Baerchie90 am 26.08.2015, 16:00 Uhr

Du kannst es beantragen und dich täglich X Stunden zu Verfügung stellen (oder auch am Wochenende), wenn dein Mann (deine Mutter/Schwiegermutter/, Nachbarin, sonst wer) zu Hause ist, um das Kind zu betreuen.

Je nachdem wie viele Stunden du angibst, wird es mehr oder weniger Geld geben (vollzeit / Teilzeit).

Du kannst natürlich hoffen, dass man nichts passendes für dich findet, so dass du bei deinem Kind durchgehend bleiben kannst, musst aber damit rechnen, dass man dir Fortbildungen und Maßnahmen "andreht" und du bekommst regelmäßig jobangebote zugeschickt, bei denen du dich bewerben musst.
Auch musst du X Bewerbungen im Monat verschicken.

Also unterm Strich: ja du könntest es beantragen. Geh doch einfach mal zum Amt und erzähl ihm von deiner Situation. Wenn ihr nichts "passendes" beantragen könnt, wirst du dir wohl oder übel Arbeit suchen müssen und in dem Fall gibt es dann bis zu 1 Jahr lang arbeitslosengeld 1. :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von LadyFLo am 26.08.2015, 19:12 Uhr

also hier isses so das mit alg II auch 3 jahre elternzeit angerechnet werden...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von marijanam79 am 26.08.2015, 19:16 Uhr

Beantragen kannst du wohl alles, aber ob es durchgeht?!?

Alg 1 bekommst du nur, wenn du der Arbeitsagentur bzw dem Arbeitsmarkt mindestens 15 std in der Woche zur Verfügung stehen kannst!

Marijana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Danyshope am 26.08.2015, 20:11 Uhr

Nein, warum solltest Du ALG1 bekommen wenn du gar nicht arbeitswillig bist? Und, sorry, aber das bist Du faktisch nicht. Ohne Betreuung bekommst Du kein ALG1. Weder ganz für Vollzeit noch für Teilzeit. Wobei es eh einerlei ist, weil ohne AG hast du eh keine Elternzeit. Nach dem Elterngeld bist du da komplett raus. Elternzeit steht nur Arbeitnehmern zu.

Willst du 3 Jahre daheim bleiben, dann musst Du dir das faktisch auch leisten können. Harte Worte, aber das ist schlicht und einfach Tatsache. Und da auch immer weniger Berater bereit sind, das anzuerkennen das man dann trotzdem auf Hartz4-Kosten 3 Jahre daheim, bleibt, muss du da auch mit Problemen rechnen. Einige sind da humaner, vorallen wohl in Gemeinden wo Betreuung und auch Arbeitsplätze eh ein Problem sind. Ist aber eben nicht überall so, das man dann wegen Hartz4 3 Jahre "ausgelistet" wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Danyshope am 26.08.2015, 20:15 Uhr

Da Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz ab dem 1ten Geburtstag seit 2013 schaffen das immer mehr Ämter ab. ist auch wo fair, weil Mütter mit einem Job sich auch nicht aussuchen können dann auf Hartz4-Kosten 3 Jahre daheim zu bleiben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Halluzinelle von Tichy am 26.08.2015, 20:27 Uhr

Man muss dem Arbeitsmarkt für min. 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen, sonst kann man kein ALG 1 beantragen. Kinderbetreuung muss natürlich dann für die angegebene Zeit gewährleistet sein. Man kann es nicht einfach so beantragen und gar nicht arbeiten wollen und können. Wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast, bekommst Du es dann anteilig je nach Stundenzahl, die Du angibst wieder arbeiten zu können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Halluzinelle von Tichy am 26.08.2015, 20:34 Uhr

Noch ein paar Tipps und was vor Hartz IV möglich ist:
Zu Hause bleiben vorerst und bei der Krankenkasse familienversichern lassen mit dem Ehepartner. Geht bei den gesetzlichen Kassen ohne zusätzliche Kosten.
Prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag besteht. Wenn es noch ältere Kinder im Kigaalter gibt, beim Jugendamt Förderung bei der Beitragszahlung zum Kiga beantragen. Bei all dem kommt es auf das Familieneinkommen an. Es gibt Rechner im Internet, die ein bisschen Orientierung geben, ob es sich lohnt das zu beantragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Tine1 am 26.08.2015, 22:09 Uhr

das kann kein amt einfach "abschaffen", denn auch ämter müssen sich an gesetze halten, in diesem fall ans sgb 2, § 10. hier sind die zumutbarkeiten geregelt. wenn das kind über drei ist UND in einer tageseinrichtung betreut werden kann, dann muss der hilfeberechtigte dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. mit einem unter dreijährigen kind nicht.

anders sieht es beim alg 1 aus. das erhält nur, wer dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, wie mf4 oben bereits geschrieben hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Danyshope am 26.08.2015, 22:38 Uhr

Nutzt aber nichts wenn sich das Amt quer stellt. Kann man dann ja gerne einklagen. Und sich dann anhören warum man den Betreuungsplatz nicht einklagt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Tine1 am 27.08.2015, 0:31 Uhr

das geht nicht darum ob man einen betreuungsplatz hat. mit einem kind unter drei jahren ist eine arbeitsaufnahme nach den derzeit geltenden regeln nicht zumutbar (für einen elternteil). dieser wird nach § 10 von der vermittlung freigestellt. falls es kommunen gibt die dagegen verstossen, was mir nicht bekannt ist, dürfte ein einfacher widespruch genügen. die gesetzeslage ist zu eindeutig als dass es zu einer klage kommen würde.

die einzelnen persönlichen ansprechpartner dürften auch kein übergroßes interesse an der vermittlung dieses personenkreises haben, da auf § 10 umgestellte personen nicht als arbeitslos in der statistik auftauchen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Elternzeit und Hartz 4

Antwort von jamelek am 27.08.2015, 1:11 Uhr

Ich habe es auch gelesen, dass seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen U3 Platz, die 3 jährige Elternzeit im Falle von Hartz4 Bezug im Ermessensbereich des entsprechenden SB liegt. Und ehrlich ich finde es schrecklich.

Allerdings auch unter dem Aspekt, dass ein U3 Platz mit durchschnittlich 1.100 Euro monatlich vom Staat bezuschusst wird, also von Steuergeldern. Der entsprechende Satz an Hartz4 dürfte im Normalfall geringer sein, der hier aus Steuergeldern beansprucht wird.

Wenn die jetzt die 24 Stundenkitas ausbauen, wird wohl auch bald von allen Eltern gefordert, sich 24 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Littlecreek am 27.08.2015, 9:39 Uhr

Auch mit Hartz 4 steht Dir Erziehungsurlaub zu die ersten drei Lebensjahre. Wie jeder anderen Frau auch. Du musst das nur beantragen. Wenn du allerdings bereits einen Betreuungsplatz für dein Kind hast, dann verfällt dieser Anspruch.
ALG 1 bekommst du nur, wenn du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Littlecreek am 27.08.2015, 9:45 Uhr

Dann handelt das Amt rechtswidrig.
Auch Ämter dürfen nicht alles. Wenn natürlich alle nach deren Nase tanzen, dann natürlich schon. Aber für die Unwissenheit anderer kann ja die AP nichts.
Ein Amt das sich quer stellt, kann auch mal ganz schnell eine auf den Deckel bekommen - ganz ohne den aufwendigem Weg einer Klage.
Niemand muss auf Knien um sein Recht betteln - wenn manche es nicht beanspruchen ist das deren Pech

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1

Antwort von Tine1 am 30.08.2015, 16:17 Uhr

mütter mit job können übrigens auch drei jahre zuhause bleiben und ergänzend zum familieneinkommen alg 2 beantragen, was bei bedürftigkeit dann auch gewährt werden muss.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.