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Geschrieben von Julie am 21.05.2009, 14:21 Uhr

@dieElle

Hi,

den § 16 TV-L gibt es (annähernd) gleichlautend auch im TVöD.
Das Argument "zieht" also nicht...
Genau so, wie man meiner Meinung nach die Nettogehälter nicht miteinander vergleichen kann (auch wenn das für die Leute die "entscheidende" Zahl ist).
Vergleichbar ist mE nur das Bruttogehalt .......
Gruß, Julie

 
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