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Geschrieben von angi159 am 16.03.2013, 10:48 Uhr

wie?

Das ist abhängig vom Bundesland. Hier haben wir 17 Kinder mit 2 Erziehern und einer davon mit heilpädagogische Ausbildung. 5 Kinder der Gruppe dürfen dann I-Kinder sein. Damit haben sie aber nicht automatisch Anspruch, auf zusätzliche Therapien von externen Kräften, jedoch gehört die Heilerzieherin eben in die Gruppe mit den I-Kindern und kann nicht irgendwo anders in der Einrichtung "rumdallern". Versteh den Ausgangspost daher auch nicht so genau.

Geld bekommt die Kita hier für den zusätzlichen Heilerzieher, der IN der I-Gruppe arbeitet (sonst haben wir hier leider nur 1 Erzieher auf 17 Kinder bei Regelkindern) und sein benötigtes heilpädagogisches Material.

 
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