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Geschrieben von Ronja3 am 25.02.2012, 15:19 Uhr

Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Hallo,
ich weiß nicht ob ich hier so richtig bin aber vielleicht hat jemand schon Erfahrung
Es geht um unseren Sohn der erst in 2,5 Jahren eingeschult wird. Er ist ein Ende- September Kind und wird nach der jetzigen Stichtagsregelung noch mit 5 eingeschult.
Ich und mein Mann halten garnichts von der immer früheren Einschulung und würden unseren Sohn möglichst ein Jahr später einschulen.
Eine Freundin (Lehrerin) meinte, das das bei Kindern, die um den Stichtag rum Geburtstag haben, nicht so ein Problem sein dürfte, aúch wenn das Kind normal entwickelt ist.
Ich habe im Netz nichts gefunden. Meines wissens wird doch ein Kind nur zurückgestellt wenn gravierende Entwicklungsdefizite vorliegen, oder?
Hat jemand Ahnung oder Erfahrung?
Gruß
Ronja

 
9 Antworten:

Re: Ein Kind profitiert davon nicht automatisch...

Antwort von Bonniebee am 25.02.2012, 15:53 Uhr

Hallo,

mein Sohn wurde auch um den 6. Geburtstag herum erst eingeschult. Und ich muss sagen, meine vorherigen Sorgen waren ganz unbegründet. Wenn Dein Sohn erst in 2,5 Jahren eingeschult wird, wird er sich noch sehr stark entwickeln. Man kann sich als Eltern meist nicht vorstellen, WIE sehr sich die Kleinen vor dem Schulalter sogar schon inh. eines einzigen Jahres entwickeln können.

Je nachdem, wie die Schulferien ausfallen, wird Dein Sohn ja mit sechs (oder so gut wie sechs) Jahren eingeschult werden. Das ist normalerweise überhaupt kein Problem für die Kinder. Es sind eher wir Eltern, die unser Kind meist chronisch unterschätzen, diese Erfahrung habe ich mit meinen beiden Kindern immer wieder gemacht. Man sieht sein Kind meist recht statisch und glaubt, es werde vermutlich ungefähr so bleiben, wie es jetzt ist. Das stimmt aber nicht. Übrigens ist es ja nicht so, dass eine immer frühere Einschulung in NRW betrieben würde, dieses Programm hat die neue Landesregierung längst gestoppt. Der Stichtag wird nicht mehr weiter verschoben.

Eine Rückstellung ist nicht pauschal hilfreich für ein Kind, sondern es kommt aufs einzelne Kind an, ob sie sinnvoll ist. Sie wurde in meinem Bekanntenkreis nur bei Kindern vorgenommen, die auch mit fünf Jahren noch extrem schüchtern und zurückhaltend waren (z. B. nicht allein auf Kindergeburtstagen bleiben konnten, wenig mit den Erzieherinnen o. a. Erwachsenen sprachen) oder die noch sichtlich desinteressiert (oder ängstlich) in Bezug auf die Schule, sehr verspielt oder sehr unruhig waren (Konzentrationsprobleme). In diesen Fällen fand ich das sehr sinnvoll, es waren alles Kinder, die man sich noch nicht wirklich im 1. Schuljahr vorstellen konnte vor dem geistigen Auge.

Wie gesagt, wenn Dir das jetzt mit Deinem Sohn so gehen sollte, ist das viel zu früh. Ich würde abwarten, wie er sich im letzten Jahr vor der Schule entwickelt. Es wäre sicher nicht schön für ihn, wenn er voll schulreif wäre (neugierig auf die Schule, kognitiv weit genug entwickelt, interessiert an komplexeren Zusammenhängen) und mit seinen Kiga-Freunden dann trotzdem nicht mit in die Schule gehen dürfte. Ein Kind, das schulreif ist, langweilt sich, wenn es noch ein weiteres Jahr mit den "Kleinen" in den Kiga muss - und ist auch enttäuscht, denn es spürt, dass es da nicht mehr hingehört.

Wenn sich im letzten Jahr vor der Schule tatsächlich andeuten sollte, dass Dein Sohn nicht schulreif sein wird, musst Du beim Schulamt der Stadt anrufen und einen Untersuchungs- und Besprechungstermin ausmachen (etwa halbes Jahr vor Schulstart). Hilfreich ist dabei auch, wenn die Kiga-Leitung einen Bericht verfasst dazu, warum auch die Erzieherinnen das Kind nicht als schulreif einschätzen oder eine längere Verweildauer befürworten.

LG

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Re: Ein Kind profitiert davon nicht automatisch...

Antwort von robin2007 am 25.02.2012, 16:58 Uhr

Ich glaube das geht nur aus wichtigem Grund! Weil die Eltern das nicht möchten zählt da nicht! Im Bekanntenkreis bei uns ist im Moment der fall das das Kind zurückgestellt werden sollte, es liegen auch Gründe vor und sie kämpfen echt! Das ist wirklich nicht einfach!!
Vllt ist euer Kind so fit das er ohne Probleme dann zur schule kann! Ich würde ersteinmal abwarten!!

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Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Antwort von Himbaer am 25.02.2012, 17:18 Uhr

Hallo,

es ist nicht einfach ein Kind in NRW zurück stellen zu lassen!
Mein Sohn ist einen Tag vordem Stichtag geboren, und hätte letztes Jahr eingeschult werden sollen.
Er war aber einfach nicht schulreif, nicht mehr und nicht weniger. Das ist kein Grund für eine Rückstellung,denn das Kind kann ja die erste Klasse nochmal wiederholen. Ob es dann den Unterricht stört, selber frustriert ist interessiert nicht.
Wir haben es mit Hilfe des Kindergartens, Kinderarztes, der Schulleitung und der Schulärztin geschafft, ihn zurück zustellen.

Stell es dir nicht zu einfach vor.
Drum kümmern kannst du dich aber auch erst wirklich, wenn die Schulanmeldung kommt, bzw. kurz davor.

Warts erst mal ab, vielleicht ist euer Sohn wirklich auch schon schulreif. Die Tochter meiner Freundin (Anfang September geboren) macht es ganz klasse.

Viele Grüße

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Re: habe dir

Antwort von Julie am 25.02.2012, 17:53 Uhr

im Forum "Grundschule" geantwortet

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Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Antwort von glückskinder am 25.02.2012, 20:11 Uhr

Wartet doch erstmal ab. Wenn er es nicht schaffen wird, werden die Erzieher es vorher merken und euch darauf aufmerksam machen. Er hat noch über 2 Jahre Zeit...

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Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Antwort von marie74 am 25.02.2012, 22:09 Uhr

In NRW wird nur aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen zurückgestellt. Du kannst auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg z.B. unter dem Punkt Grundschule, Einschulung nachlesen.

Sammel am besten -falls dann notwendig- Bescheinigungen von Ärzten!

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Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Antwort von silke21 am 27.02.2012, 19:44 Uhr

hallo ronja,

ich kann dich/euch so gut verstehen. wir haben ein mitte-september-mädchen (nun ist sie erst 3,5) und würden sie auch lieber erst mit fast sieben statt mit fast 6 einschulen. nicht weil ich glaube dass sie dann noch nicht soweit ist, sondern weil der "ernst des lebens" immer früher anfängt.
die kinder dürfen eh schon nur so kurz kind sein und nun wird ihnen noch 1 jahr unbeschwertheit geklaut.
falls du eine lösung findest, lass mich bitte teilhaben.

lg silke

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Re: Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Antwort von yamyam74 am 03.03.2012, 17:05 Uhr

Das Problem hatte ich 2011 mit meinem Sohn. Aber wenn die U9 stimmt und die Schuluntersuchung, dann ist es eigentlich unmöglich, das Kind zurückstellen zu lassen. Sogar bei Förderkindern ist es sehr schwierig.

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Schulpflichtig ist ein Kind erst mit 6...

Antwort von beyondthemaze am 05.03.2012, 17:44 Uhr

Und der Stichtag wird jedes Jahr um einen Monat nach hinten verlegt.

Im Gegenteil, wenn mit 5 eingeschult werden soll, wird nochmal besonders drauf geschaut und ggf. Getestet.

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